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NRW: Vorsicht beim Autoscheibe freikratzen – dieser Fehler könnte dich hunderte Euro kosten

NRW: Vorsicht beim Autoscheibe freikratzen – dieser Fehler könnte dich hunderte Euro kosten

NRW: Vorsicht beim Autoscheibe freikratzen – dieser Fehler könnte dich hunderte Euro kosten

Fünf Tipps für den Stau

NRW: Vorsicht beim Autoscheibe freikratzen – dieser Fehler könnte dich hunderte Euro kosten

Fünf Tipps für den Stau

Das Wetter in NRW brachte schon den ein oder anderen Frost mit sich und Experten sind sich einig: Es wird noch mehr kommen.

Das bedeutet für Autofahrer in NRW, dass sie morgens vor Fahrantritt regelmäßig die Scheiben freikratzen müssen. Wer hier nicht gut aufpasst, ist schnell Geld los.

NRW: Eiskratzen ist notwendig

Wer momentan morgens mit dem Auto fährt, muss immer öfter auch zum Eiskratzer greifen. Das ist lästig und kann schon mal wertvolle Zeit kosten. Warum also nicht einfach den Motor anschalten und die Heizung nutzen, statt elend lange draußen mit dem Kratzer zu hantieren?

Gleich aus mehreren Gründen ist das eine schlechte Idee.

Laut ADAC ist das Standheizen nicht nur verboten, es können auch Motorschäden hervorgerufen werden.

Zunächst zur rechtlichen Situation: Wer den Wagen im Stand laufenlässt, um damit die Scheiben von Eis zu befreien, verstößt gegen §30, Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung. Der sagt ganz klar: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigung verboten.“ Darunter fällt auch, den Motor zum Enteisen der Scheiben zu nutzen, schreibt der ADAC. Wer dagegen verstößt, zahlt laut neuem Bußgeldkatalog 80 Euro!

Auch auf dem Privatgelände greifen Gesetze: Dann ist es zwar nicht die Straßenverkehrsordnung, sondern das sogenannten Landes-Immissionsschutzgesetz. Den Motor laufen zu lassen kann hier schon mal mit 250 Euro zu Buche schlagen. Und wer es schafft, damit gewaltig die Nachtruhe anderer zu stören, muss sogar bis zu 5000 Euro zahlen.

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Das ist das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW):

  • ist das bevölkerungsreichste Bundesland mit 17.947.221 Einwohnern (Stand: Dezember 2019)
  • Landeshauptstadt: Düsseldorf
  • größte Stadt: Köln
  • seit 1949 ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland
  • Ministerpräsident ist Henrik Wüst (CDU), Regierungsparteien sind CDU und FDP

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Außerdem ist es auch für den Motor und den Geldbeutel schädlich, ohne dass ein Bußgeld verhängt wird: Denn das Warmlaufenlassen ist ein echter Spritfresser. Wie der ADAC schreibt: „Im Stand braucht der Motor deutlich länger, um Betriebstemperatur zu erreichen. Dafür wird eine große Menge Kraftstoff verbraucht, ohne eine Leistung zum Antrieb des Fahrzeuges abzugeben.“

Und der Autofahrer gewinnt wenig: Nach vier Minuten bei einer Außentemperatur von Minus 10 Grad kommt durch die Luftaustrittsdüsen im Auto gerade einmal 13 Grad warme Luft. Dafür wurden aber schon 0,1 Liter Benzin verbraucht.

NRW: Nur ein Gucklock freikratzen ist keine Alternative

Zudem erhöht sich durch Warmlaufphasen auch der Verschleiß. Da das für den Motor wichtige Öl erst langsam die Betriebstemperatur erreicht, erhöht sich die Reibung im Motor. Das kann im schlimmsten Fall irgendwann zu üblen Motorschäden führen.

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Eine Alternative bietet der ADAC allerdings auch: Standheizungen im Auto. Diese lassen sich oftmals per Fernbedienung steuern. Ansonsten können auch Frostschutzfolien helfen. Gegen beschlagene Scheiben im Inneren hilft ein Trockentuch. Außerdem sollten Schuhe, Kleidung und Ladung vom Schnee befreit werden, um die Luftfeuchtigkeit nicht weiter zu erhöhen.

Es ist auch keine Alternative, die Scheiben nicht ausreichend vom Eis zu befreien oder nur ein kleines Guckloch zu kratzen. Wer nicht ordentlich gekratzt hat, muss mindestens zehn Euro berappen. Wer das Autodach nicht vom Schnee befreit hat, zahlt 25 Euro. Mit zugeschneitem Kennzeichen zu fahren, ist hingegen billig. Gerade einmal fünf Euro werden fällig. (evo)