Da ist der Polizei ein ganz großer Schlag gelungen! 30 Jahre nach einem brutalen Mord in Mülheim schnappte die Falle jetzt zu!
In einem Mordfall aus dem Jahr 1991 gelang den Beamten jetzt ein großer Coup. Ein heute 62 Jahre alter Tatverdächtiger konnte ermittelt werden – und am Dienstagmorgen (16. April) in Mülheim festgenommen werden. Das Amtsgericht Duisburg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg einen Untersuchungshaftbefehl wegen Mordes erlassen.
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Mülheim: Mann wurde erdrosselt
Doch was war geschehen? Am Nachmittag des 19. Januar 1991 wurde der 63-jährige Friseur Günter K. aus Mülheim tot in dem Schlafzimmer seiner Wohnung an der Viktoriastraße aufgefunden. Angestellte seines Friseursalons hatten ihn zuvor als vermisst gemeldet. Er war an dem Samstag nicht zur Arbeit erschienen.
Die Ermittlungen ergaben, dass Günter K. erdrosselt wurde. Der unbekannte Täter durchwühlte die Wohnung des Toten, klaute hochwertige Uhren sowie Goldmünzen in einem Wert von mehreren Tausend DM!
Die Spur führte nach Polen
Zuvor soll der Friseur bis in die frühen Morgenstunden in einer Mülheimer Kneipe gewesen sein und dort Alkohol getrunken haben. Die damals intensiv geführten Ermittlungen führten zu keinem Tatverdächtigen. Der mutmaßliche Raubmord blieb zunächst ungelöst. Bis jetzt.
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Im Rahmen der damaligen Ermittlungen wurde am Tatort ein Fingerabdruck gesichert. Dieser wurde damals mit allen verfügbaren Datenbanken abgeglichen, konnte jedoch damals keiner bereits erfassten Person zugeordnet werden. Ein erneuter Abgleich des Fingerabdrucks in nationalen und internationalen Datenbanken führte jetzt zu einem Treffer in Polen. Die Ermittlungen wurden intensiviert und ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. Bei der Person handelt es sich um einen heute 62-Jährigen mit deutscher und polnischer Staatsangehörigkeit, der in Mülheim an der Ruhr wohnt.
Untersuchungshaftbefehl gegen 62-Jährigen
Der Mülheimer wurde vorläufig festgenommen. Ein erneuter Abgleich mit der Fingerabdruckspur vom Tatort erhärtete den Verdacht gegen den 62-Jährigen. Zudem wurde am Tatort gefundene DNA mit der des Mülheimers verglichen und stimmte ebenfalls überein. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg wurde am Mittwoch ein Untersuchungshaftbefehl gegen den 62-Jährigen durch das Amtsgericht Duisburg wegen Mordes erlassen.