Der Prozess um den sogenannten Scheunenmord von Büren beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das Gericht will am 8. Oktober über den Fall verhandeln, teilte der BGH am Montag mit und bestätigte damit einen Bericht der Zeitung „Neue Westfälische“.
Karlsruhe.
Angeklagt ist ein 19-Jähriger aus Geseke (Kreis Soest), der im Juni vergangenen Jahres einen langjährigen Freund an einer Feldscheune in Büren im Kreis Paderborn getötet haben soll.
Das Landgericht Paderborn hatte den damals 19-Jährigen im Januar wegen versuchten Mordes und Totschlag zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er dem 17-Jährigen mit einer Eisenstange den Schädel eingeschlagen und ihm später den Hals durchgeschnitten hat.
Der Angeklagte hatte die Tat weitgehend gestanden und als Auslöser einen Streit zwischen ihm und seinem Freund angegeben. Die Eltern des Opfers und der Angeklagte hatten gegen das Urteil beim BGH Revision eingelegt (Az.: 4 StR 223/15).
2015-06-29 11:49:44.0