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Messerverbot am Düsseldorfer Hauptbahnhof: Warum die Polizei auch Korkenzieher beschlagtnahmt hat

Messerverbot am Düsseldorfer Hauptbahnhof: Warum die Polizei auch Korkenzieher beschlagtnahmt hat

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Die Waffenverbotszone am Düsseldorfer Hauptbahnhof bedeutet auch, dass im Zweifel kein Schraubenzieher mitgeführt werden darf. Foto: Bundespolizei Düsseldorf

Düsseldorf. 

Am Dortmunder und Kölner Hauptbahnhof gelten schon länger Waffenverbotszonen. Dieses Wochenende hat die Polizei auch am Düsseldorfer Hauptbahnhof eine solche Zone eingerichtet – und hart durchgegriffen: 334 Personen haben die Beamten auf Messer und Betäubungsmittel kontrolliert.

Von Freitag bis Sonntag patrouillierten 40 Bundespolizisten zwischen 18 bis 9 Uhr den Verkehrsknotenpunkt der Landeshauptstadt. „Damit sollte ein Mitführen von gefährlichen Gegenständen reduziert und die Öffentlichkeit sensibilisiert werden“, heißt es in einer Mitteilung der Bundespolizei.

Die Beamten stellten 15 Messer und zehn Betäubungsmittel sicher. Darunter unter anderem:

  • Fünf Einhandmesser
  • Zwei Taschenmesser
  • Ein Küchenmesser
  • Ein Steakmesser
  • Ein Kreditkartenmesser
  • Ein Schraubenzieher
  • Ein Notfallhammer
  • Ein Cuttermesser
  • Eine Schere
  • Ein Korkenziehen

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Waffenverbotszone: Darf ich jetzt kein Schraubenzieher mehr mitführen?

Die Bilanz lässt aufhorchen. Zum einen, weil recht viele „gefährliche Gegenstände“ festgestellt wurden. Und zum anderen, weil darunter auch ein Kreditkartenmesser, ein Schraubenzieher und ein Korkenzieher fallen.

Muss nun jeder Fahrgast befürchten, dass ihm sein Schweizertaschenmesser abgenommen wird?

„Jeder gefährliche Gegenstand ist in der Waffenverbotszone generell verboten“, erklärt eine Sprecherin der Bundespolizei gegenüber DER WESTEN. Aber: „Ist ein 50-jähriger Mann auf dem Weg zu Bekannten und bringt eine Korkenzieher mit zur Party, ist das natürlich kein Problem.“ So entscheidet die Polizei im jeweiligen Kontext.

Den Beamten seien beispielsweise auf einen jüngeren Mann aufmerksam geworden, der ein Tapeziermesser mit sich führte. Er hätte jedoch glaubhaft vermitteln können, dass er gerade von der Arbeit kommt. Das Messer braucht er demnach um Kartons aufzuschneiden. Seine Arbeitskleidung sei ein weiteres Indiz für seine Aussage.

Die Kontrolle galt vor allem jüngeren Leuten, von denen manche eben nicht begründen konnte, warum sie ein Messer mit sich führten. Dabei ist auch unerheblich, ob es sich nur um ein circa vier Zentimeter langes Kreditkartenmesser handelt oder ein Klappmesser. Die Polizeisprecherin: „Nach Waffengesetzt ist ein Kreditkartenmesser kein verbotenes Messer, nach der Allgemeinverfügung der Waffenverbotszone allerdings schon.“ (mb)