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Marcel H. könnte zur höchsten Jugendstrafe verurteilt werden, die es je gab

Marcel H. könnte zur höchsten Jugendstrafe verurteilt werden, die es je gab

Leiter der Mordkommission: „So einen Mordfall habe ich noch nicht erlebt."

Marcel H. könnte zur höchsten Jugendstrafe verurteilt werden, die es je gab

Leiter der Mordkommission: „So einen Mordfall habe ich noch nicht erlebt."

Im Interview erklärt Klaus-Peter Lipphaus, Leiter der Mordkommission, warum es so schwer gewesen ist, Marcel H. zu finden.

  • Mutmaßlicher Doppel-Mörder Marcel H. aus Herne sitzt in U-Haft
  • Grausame Morde erschüttern Herne
  • Wie wird er jetzt bestraft? Eine Höchststrafe von 15 Jahren Knast nach Jugendstrafrecht wäre ein Novum

Herne. 

Die erschütternden Morde am kleinen Jaden (9) und an Christopher (22) in Herne liegen erst eine Woche zurück. Dringend tatverdächtig ist Marcel H. (19), Jadens ehemaliger Nachbar und Bekannter des toten 22-Jährigen. Er sitzt derzeit in Untersuchungshaft.

Herne ist noch immer in Schock und Trauer. Auch außerhalb der Ruhrgebiets-Stadt verfolgten die Menschen die Jagd nach dem Doppel-Mörder. Jetzt fragen sie sich natürlich: Wie wird Marcel H. bestraft, wenn er als voll schuldfähig angesehen wird?

Das hängt sehr davon ab, ob der Prozess nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht verhandelt wird.

Marcel H.: Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht?

Je näher das Alter eines Verdächtigen an 18 Jahren ist, desto eher wird sein Prozess nach Jugendstrafrecht verhandelt, sagt der Essener Strafverteidiger Nicolai Odebralski gegenüber DER WESTEN: „Mit 19 Jahren liegt der Verdächtige genau in der Mitte zwischen 18 und 21. Da wären beide Fälle möglich.“

Entscheidet sich das Gericht für eine Verhandlung nach Erwachsenenstrafrecht, drohen ihm bis zu 25 Jahren Haft. Das gilt, wenn die Richter auf besondere Schwere der Schuld entscheiden.

Höchststrafe im Jugendstrafrecht erst 2012 erweitert

Kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung, müsste Marcel H. bei besonders schwerer Schuld „nur“ bis zu 15 Jahre hinter Gitter.

Würden die Richter dies entscheiden, wäre das eine Premiere in Deutschland: Erst 2012 wurde das Höchstmaß von normalerweise zehn Jahren der Jugendstrafe erweitert.

So heißt es seitdem in § 105 (3) des Jugendgerichtsgesetzes: „Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre. Handelt es sich bei der Tat um Mord und reicht das Höchstmaß nach Satz 1 wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht aus, so ist das Höchstmaß 15 Jahre.“

Schwangere verbrannt: 14 Jahre Haft

Allerdings hat bislang noch niemand diese Strafe erhalten, sagt Nicolai Odebralski. „Die bisher höchste Strafe erhielten zwei junge Männer, die Anfang 2015 in Berlin-Treptow eine Hochschwangere (19) mit Benzin übergossen und bei lebendigem Leib verbrannt haben.“

Einer der beiden Verurteilten war der Kindsvater. Sein Motiv: Er wollte das Kind nicht. Beide Männer erhielten 14 Jahre Gefängnis.

Wie das Urteil im Fall Marcel H. ausfallen wird, der den kleinen Jaden mit 52 Messerstichen getötet haben soll und seinen 22-jährigen Bekannten sogar mit 68, ist noch offen.

Die Ermittler jedenfalls erschütterten die Morde zutiefst. Klaus-Peter Lipphaus, Leiter der Mordkommission, sagte zu DER WESTEN: „So einen Mordfall habe ich noch nie erlebt.“

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