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Konzerte in NRW: Veranstaltungen nehmen endlich wieder zu – doch Verbraucherzentrale warnt DAVOR

Konzerte in NRW: Veranstaltungen nehmen endlich wieder zu – doch Verbraucherzentrale warnt DAVOR

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Konzerte in NRW: Die Verbraucherzentrale warnt Veranstaltungsbesucher. (Symbolbild) Foto: IMAGO / ZUMA Wire

Tolle Nachrichten! In NRW finden wieder erste Konzerte statt. Und es gibt zunehmend Aussicht darauf, dass Großveranstaltungen wieder flächendeckend stattfinden können. Möglich machen es die Lockerungen der Corona-Regeln.

Doch das hat auch eine Kehrseite. Die Verbraucherzentrale warnt jetzt vor einem hohen Risiko beim Ticketkauf.

Konzerte in NRW: Verbraucherzentrale warnt vor Online-Ticketkauf

Wer online Tickets, zum Beispiel für Konzerte in NRW, kauft, der sollte vorsichtig sein. Denn unter den zahlreichen Anbietern gibt es auch schwarze Schafe. Die Online-Ticketbörse Viagogo bietet Tickets für Veranstaltungen an, allerdings handelt es sich dabei nicht um ein offizielles Verkaufsportal.

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Stattdessen vermittelt das Schweizer Unternehmen lediglich zwischen Käufern und privaten Verkäufern, die dem Käufer unbekannt bleiben. Und das ist für den Kunden kaum zu erkennen. Schnell ist er in einer Falle. Schließlich verweist Viagogo „nicht transparent genug“ auf die reine Vermittlung hin – „und damit auch nicht auf den fehlenden Käuferschutz“, warnt die Verbraucherzentrale.

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Das ist das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW):

  • ist das bevölkerungsreichste Bundesland mit 17.947.221 Einwohnern (Stand: Dezember 2019)
  • Landeshauptstadt: Düsseldorf
  • größte Stadt: Köln
  • seit 1949 ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland
  • Ministerpräsident ist Armin Laschet (CDU), Regierungsparteien sind CDU und FDP

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Darüber hinaus schreibt die Verbraucherzentrale: „Das Risiko, dass das Ticket nicht geliefert wird oder die Preise höher sind als bei direkter Bestellung beim Veranstalter, trägt der Käufer. Der tatsächliche Verkäufer bleibt in der Regel unbekannt.“

Und etwas weiter heißt es dann: „Aktuell [in der Corona-Krise, Anm. d. Red] zeigen sich die Probleme beim Kauf auf einer Ticketbörse ganz besonders deutlich. Viele Veranstaltungen sind wegen der Corona-Krise verlegt oder abgesagt. Hier kann der Käufer normalerweise Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, seinem Vertragspartner, geltend machen. Beim Kauf auf der Ticketbörse bleibt der Käufer allerdings auf den Kosten sitzen, da er die Tickets von einem Dritten erworben hat. Und dieser ist ihm meist nicht einmal bekannt.“

Außerdem überrasche Viagogo kurz vor Abschluss des Ticketkaufs mit zusätzlichen, nicht nachvollziehbaren Gebühren. „Leicht zu übersehende Buchungs- und Abwicklungskosten sowie die Umsatzsteuer lassen den Gesamtpreis nochmal in die Höhe schießen.“ Eine Untersuchung ergab, dass die Eintrittskarten für Konzerte in München im April und Mai 2019 fast das Dreifache des Originalpreises kosteten. Und: „Besonders gefragte Tickets können bei Viagogo sogar das Achtfache kosten“, stellt die Verbraucherzentrale klar.

Verbraucherzentrale klagt gegen Ticketbörse

Sie klagte deshalb bereits gegen Viagogo. Nachdem die Online-Ticketbörse nicht auf eine Abmahnung reagiert hatte, zog die Verbraucherzentrale im Jahr 2018 vor das Landgericht München.

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Nach eigenen Angaben folgte das Gericht deren Ansicht und entschied, dass Viagogo die Verkäufer transparent machen muss. Außerdem darf nicht mit einer Garantie für gültige Tickets geworben werden, wenn auch personalisierte Eintrittskarten verkauft werden, mit denen kein Einlass zur Veranstaltung möglich ist. Viagogo ging in Berufung, weshalb die Entscheidung des Gerichts noch nicht rechtskräftig ist.

Viagogo hingegen schreibt in einem Statement, das unserer Redaktion vorliegt: „viagogo ist ein globaler Marktplatz, der Verkäufer und Käufer weltweit verbindet. Unsere Nutzer sind durch die viagogo-Garantie geschützt. Im sehr seltenen Fall eines Problems springen wir ein, um vergleichbaren Ersatz zu finden, oder bieten eine volle Rückerstattung an. Im Jahr 2019 verzeichneten unsere Nutzer jedoch nur bei einem Bruchteil, ungefähr 1%, aller Transaktionen weltweit ein Problem. Darüber hinaus haben wir zahlreiche andere Sicherheitsfunktionen implementiert, um Nutzer zu schützen. Zum Beispiel werden Verkäufer nur ausbezahlt, wenn der Käufer erfolgreich Zutritt zum Veranstaltungsort erhalten hat.“

Es hatte in der Vergangenheit den Fall gegeben, dass Menschen, die personalisierte Eintrittskarten via Viagogo erworben hatten, keinen Zutritt zum Konzert erhielte. Das berichtete unter anderem das Musik-Magazin „Rolling Stones“.

Weiter schreibt viagogo: „Wenn eine Veranstaltung abgesagt wird, haben Nutzer Anspruch auf eine Rückerstattung. Zusätzlich haben wir unseren Nutzern direkt zu Beginn der Pandemie 125%-Gutscheine als Alternative angeboten. Wenn eine Veranstaltung verschoben wird, behalten Tickets gemäß unserer viagogo-Richtlinie ihre Gültigkeit. Es besteht daher kein Anspruch auf Rückerstattung. viagogo kontaktiert Käufer proaktiv, um sie über alle Änderungen an ihren Veranstaltungen zu informieren.“

Viagogo geht über dies auch auf den Kritikpunkt der Wucherpreise ein – und nimmt die Verkäufer in die Pflicht: „Nicht viagogo bestimmt die Preise für die Tickets auf der Webseite – die Verkäufer legen ihre eigenen Preise fest, welche unter oder über dem Originalpreis liegen können. Tickets zu extrem hohen Preisen finden nur sehr selten Abnehmer. Wie bei jeder Markttransaktion werden Käufer nur bezahlen, was sie als einen angemessenen Preis für die Ware empfinden.“

Zur oftmals kritisierten Buchungsgebühr und der viagogo-Garantie heißt es: „viagogo erhebt eine marktübliche Buchungsgebühr. Das ermöglicht uns, die Webseite zu betreiben, einen erstklassigen Kundenservice und unsere viagogo-Garantie zu bieten. In den letzten Jahren haben wir stets daran gearbeitet, dass Fans, die unsere Webseite besuchen, umfassende und transparente Informationen – einschließlich der Buchungsgebühren und eventuell anfallender Steuern – über die Tickets erhalten, bevor sie ihren Kauf abschließen.“

Doch auch die viagogo-Garantie ist den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. So schreibt die Verbraucherzentrale: „Das Unternehmen garantiert den Erhalt der Tickets. Damit wird für Verbraucher der Eindruck verstärkt, es mit einem direkten Ticketverkäufer zu tun zu haben. Tatsächlich beinhaltet diese Garantie jedoch nicht mehr, als dem Käufer gesetzlich sowieso zusteht.“

Es lässt sich also festhalten, dass sich Kunden, vor dem Kauf von Tickets für Konzerte in NRW, die Online-Plattform und die Geschäftsbedingungen vor dem Ticketkauf genauer anschauen sollten. (nk)