Köln.
Diese Geschichte ist fast zu witzig, um wahr zu sein.
Ein verdeckter Ermittler des BKA observierte eine Zielperson – dann drückte seine Blase, er musste plötzlich pinkeln. Doch was tun, wenn man den Verdächtigen nicht aus den Augen verlieren will?
Der Polizeioberkommissar traf eine folgenschwere Entscheidung, die jetzt zu einem kuriosen Prozess führte. Das Verrückte: der Polizist hatte ausgerechnet an eine Polizeiwache gepinkelt. Darüber berichtet der „Express“.
Pinkel-Prozess: BKA-Beamter pinkelte an Polizeiwache
„Das war kein schönes Verhalten und das entspricht auch nicht meiner Sozialisierung“, sagte der Polizist. „Da war ein Grünstreifen, ich hatte körperlichen Druck und ich habe das nicht im Bewusstsein gemacht, an eine Polizeiwache zu urinieren“, zitiert die Zeitung den 42-Jährigen aus dem Prozess.
Der Stellplatz sei ideal gewesen, er hätte ein Scheitern der Observation riskiert, wäre er weggefahren. So gab es ein Knöllchen von 90 Euro, gegen das sich der Polizist wehrte.
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Richter: „Pech gehabt“
Kölns Richter Rolf Krebber (57) sah die Sache pragmatisch: „Jeder hatte schon mal Not und will die lindern, aber wenn man dann erwischt wird, hat man halt Pech gehabt.“
Denn auch gegenüber den Beamten vor Ort soll sich der BKA-Mann nicht ganz so brav verhalten haben. „Richtig rund lief das Gespräch mit den Beamten ja nicht…“, so der Richter, der den BKA-Beamten überzeugen konnte, dass er seinen Einspruch gegen das Knöllchen zurückzog. (ms)