Köln.
Schmerzen, Verbrennungen, Verätzungen und ausgefallene Haare – so liest sich die erschreckende Bilanz eines Friseurbesuchs einer Frau in Köln. Im Dezember 2016 betrat die Frau aus Köln den Salon, in Hoffnung eines neuen modischen Haarschnitts.
Es folgten Monate des Schmerzes. Nun wurde der Fall vor dem Landgericht in Köln verhandelt.
Köln: Friseurbesuch endete mit schweren Verletzungen
Sich für einen neuen Haarschnitt zu entscheiden, ist häufig keine leichte Aufgabe. Meist geht auch eine gewisse Typveränderung einher, die man sich erst einmal trauen muss. Den Mut zu einer neuen Friseur musste eine Frau aus Köln nun teuer bezahlen – nicht jedoch, weil die Kosten für den Haarschnitt so teuer waren.
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Eigentlich wollte sich die Frau nur blonde Haarsträhnchen färben lassen. Doch dabei lief einiges schief. Nachdem eine Mitarbeiterin des Friseursalons eine Blondiercreme aufgetragen hatte, spürte sie bereits ein erstes Brennen auf dem Hinterkopf.
Mitarbeiterin in Friseursalon griff nicht ein
Sofort meldete sie sich bei der Mitarbeiterin und beschrieb ihr das Brennen. Doch statt die Creme auszuwaschen, erklärte sie lediglich, dass ein Brennen eine ganz normale Reaktion auf die Creme sei.
Ganze 30 weitere Minuten ließ sie die schmerzhafte Creme auf dem Kopf der Frau einwirken. Danach zeigten sich die drastischen Konsequenzen.
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In der Zwischenzeit soll sich die Creme nämlich so stark erhitzt haben, dass sie sogar zu dampfen begann. Die Folgen: Verbrennungen und Verätzungen zweiten Grades. Monatelang hatte die Frau heftige Schmerzen, musste eine Infektion auf dem Kopf mit verschiedenen Medikamenten behandeln.
Friseurgutschein als Entschädigung
Wenige Tage nach den Schmerzen kehrte die Frau zurück zum Friseursalon und forderte eine Entschädigung. Doch dort bot man ihr lediglich einen Gutschein als Entschädigung an.
Neben den Schmerzen hatte die angedachte Frisur auch noch eine weitere Konsequenz. Denn auf einem etwa handtellergroßen Bereich an ihrem Hinterkopf können nun auf natürliche Weise keine Haare mehr wachsen. Lediglich ein chirurgischer Eingriff könne daran etwas ändern. Vor dem Landgericht Köln forderte sie nun ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro.
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Das Gericht befand das Verhalten der Mitarbeiterin im Friseursalon als fahrlässig. Denn nach der Rückmeldung der Frau hätte sie die entsprechende Stelle auf ihrem Kopf untersuchen müssen. Das tat sie aber nicht. Von der geforderten Schadenssumme wich das Gericht jedoch ab.
Statt den 10.000 Euro liege lediglich ein Anspruch von 4.000 Euro vor. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (dav)