Verschärfte Regeln für eine Kita-Notbetreuung in NRW!
Bisher hatte das Familienministerium in NRW lediglich an die Eltern appelliert, Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen und nicht in die Kita zu schicken. Mit Einführung der Bundesnotbremse gehen die Verantwortlichen einen Schritt weiter.
Kita in NRW: Neues Formular für Notbetreuung
Die Verschärfung bezieht sich auf die Kita-Notbetreuung in Regionen mit hoher Corona-Infektionsrate. Ab wöchentlich 165 Infektionen pro 100.000 Einwohnern müssen die Kitas laut Bundesnotbremse in einen „eingeschränkten Notbetrieb“ wechseln.
Eltern müssen schriftliche Erklärung abgeben
Hier müssen Eltern, die eine Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen wollen, nun vorher eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben, sagte Familienminister Joachim Stamp (FDP) am Donnerstag.
Dafür werde es Musterschreiben geben, hieß es von Seiten des Ministeriums.
Nicht alle Kinder von neuer Regelung betroffen
Für Kinder, bei denen beispielsweise aufgrund einer Behinderung größere Infektionsgefahr besteht, ändert sich bei der Beantragung der Notbetreuung zunächst nichts.
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Kinder die im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung stünden, könnten analog zum Vorgehen bei Abschlussklassen der Schulen auch in die Kitas gehen.
Stamp kündigt Entlastung bei Kita-Beiträgen an
Familienminister Joachim Stamp (FDP) verkündete zudem, dass es eine Entlastung bei den Kita-Beiträgen geben solle. Der genaue Umfang stehe noch nicht fest.
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Weiterhin gilt für alle Kitas eine Gruppentrennung und eine Reduzierung der Betreuungszeit um zehn Stunden pro Woche. Die Kinderkrankentage pro Elternteil wurden auf 30 Tage erhöht, für Alleinerziehende auf 60 Tage. (at, mit dpa)