In einem Kaufland in NRW sorgten jetzt mal ausnahmsweise nicht die Parkplatz-Regeln oder die Produkt-Preise für Gesprächsstoff. Hier soll hinter verschlossenen Türen etwas abgegangen sein, was einige Zeit niemand ahnen konnte.
Denn in einem Kaufland in Wetter (NRW) stellte ein vermeintlich ehrgeiziger Filialleiter seine ganz eigenen Regeln auf, um den Kunden das bestmögliche Einkaufserlebnis zu bieten. Und das zu einem hohen Preis, wie sich jetzt vor Gericht zeigt.
Kaufland in NRW: Mitarbeiter arbeiten heimlich
In der Regel bekommen Kunden selten mit, was hinter den Kulissen ihrer Supermarkt-Filiale passiert. Die Hauptsache ist doch, dass man jederzeit eine gut sortierte Filiale vorfindet, in der man in gewohnter Manier seine Einkäufe erledigen kann.
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Das hat sich in der Pott-Stadt Wetter jetzt geändert. Hier nahm ein 27-jähriger Filialleiter das Sprichwort „Der Kunde ist König“ wohl zu Ernst. Er ließ seine Mitarbeiter auch sonntags in der Kaufland-Filiale schuften – und das komplett ohne ihnen dafür einen Cent zu zahlen. Über den kuriosen Fall berichtete die „Westfalenpost„.
Stattdessen sollten sich die Supermarkt-Angestellten an den Waren bedienen. Im Gegenzug für ihre Sonntagsarbeit durften sie sich so viel einpacken, wie sie wollten und das komplett kostenlos. Die sonderbaren Arbeitsregeln sollten aber schnell ein böses Ende nehmen.
27-Jähriger landet vor Gericht
Nicht nur „Auffälligkeiten, auch im Bestandsaufbau im Tabakwarenbereich“, bei denen es um Verluste von mehreren tausend Euro ging, hätten den Schwindel Mitte März auffliegen lassen. Auch hätten zwei Angestellte gegenüber dem Kaufland-Verkaufsleiter aus dem Nähkästchen geplaudert und von der Sonntagsarbeit erzählt. Denn das große Problem: Nicht nur die Sonntagsarbeit galt im Konzern als streng verboten. Auch die verschwundene Ware sollte schwere Folgen haben.
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Der absurde Fall landete vor dem Arbeitsgericht Hagen. Der 27-Jährige ist seit März nicht mehr für Kaufland in Wetter tätig. Die fristlose Kündigung, die der 27-Jährige erhalten hatten, nachdem die Wahrheit ans Licht gekommen war, wurde vor Gericht aber nun in eine fristgerechte zum 30. Juni umgewandelt. Bis dahin erhält der Kläger noch sein Gehalt und bleibt freigestellt. Für die verschwundenen Waren wurde ein Vergleich vereinbart. Zum Glück für den Ex-Filialleiter. Denn eigentlich hatte der Supermarkt-Riese Schadensersatzansprüche gestellt. Das wäre den Mann teuer zu stehen gekommen.