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Hund in NRW überfahren – kleines Mädchen verletzt: Fahrerflucht! Polizei sucht diesen Mann

Die Polizei sucht nach einem Unfall mit tödlichen Folgen für einen Hund nach dem Fahrer eines schwarzen Autos.

© IMAGO/Panthermedia

Warum werden Fahndungsfotos so spät veröffentlicht?

Wenn die Polizei Fahndungsfotos veröffentlicht, sind oft Wochen seit der Tat vergangen. Wann darf die Polizei Fahndungsfotos veröffentlichen? Und warum dauert das so lange?

Es sollte ein alltäglicher Spaziergang mit einem Hund in NRW werden – es endete in einer fürchterlichen Tragödie. Ein Mädchen (11) aus Moers hat sich am Sonntagabend (2. Juli) mit ihrem Hund auf eine Gassi-Runde begeben. Gegen 19.30 Uhr verließen die beiden ein Mehrfamilienhaus an der Humboldstraße der NRW-Stadt am Rande des Ruhrgebiets.

Statt auf dem sicheren Gehweg zu bleiben, rannte der Hund einfach auf die Straße. Aus Angst um ihren geliebten Vierbeiner rannte das elfjährige Mädchen hinterher – und damit mitten in den Straßenverkehr. Ein Autofahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Was er dann tat, ist empörend.

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Hund in NRW stirbt nach Unfall – Fahrerflucht!

Es muss in Sekundenbruchteilen passiert sein. Der Unfallfahrer wird kaum damit gerechnet haben können, dass plötzlich ein Hund vor seine Motorhaube auftauchen wird – und ein kleines Mädchen noch dazu. Warum der Mann nach dem Zusammenstoß mit dem nicht angeleinten Hund allerdings flüchtete, ist bislang ein Rätsel.

Nicht nur der Hund ließ auf der Straße sein Leben, auch das Mädchen zog sich nach Angaben der Polizei Wesel in der Situation leichte Verletzungen zu. Sie sollte der Polizei später von einem schwarzen Auto berichten, dessen Fahrer trotz des dramatischen Vorfalls einfach weitergefahren sei.

Hunde-Drama in NRW: Polizei sucht diesen Mann

Der Fahrer wird folgendermaßen beschrieben:

  • männlich
  • etwa 30 bis 40 Jahre alt
  • kurze Haare

Die Polizei Wesel sucht nun nach Zeugen, die den Unfall beobachtet haben oder Angaben zum Vorfall machen können. Du hast etwas gesehen? Dann melde dich bitte bei der Polizei in Moers unter der Nummer: 02841 / 171-0.


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Sollte der Mann geschnappt werden, muss er wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Außerdem drohen ihm bis zu drei Punkte in Flensburg und ein monatelanges Fahrverbot. Wenn bei einer Fahrerflucht Menschen zu Schaden kommen, wird die Straftat häufig strenger beurteilt.