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Hund in NRW: Verklagt, weil ihr Vierbeiner „zu groß“ ist – Der skurrile Fall um Düsseldorfs Ex-SPD-Bürgermeisterin Gudrun Hock

Hund in NRW: Verklagt, weil ihr Vierbeiner „zu groß“ ist – Der skurrile Fall um Düsseldorfs Ex-SPD-Bürgermeisterin Gudrun Hock

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Drei Erziehungsfehler bei Hunden, die du besser nicht machen solltest

Hund in NRW: Verklagt, weil ihr Vierbeiner „zu groß“ ist – Der skurrile Fall um Düsseldorfs Ex-SPD-Bürgermeisterin Gudrun Hock

Drei Erziehungsfehler bei Hunden, die du besser nicht machen solltest

Du willst einen braven Hund? Dann solltest du diese Erziehungsfehler nicht machen.

In Düsseldorf wird demnächst über einen skurrilen Fall um einen Hund in NRW verhandelt. Die Zivilklage richtet sich gegen die Besitzerin und die ist niemand anderes als die ehemalige Bürgermeisterin von Düsseldorf, Gudrun Hock!

Doch die Anklage scheint ziemlich absurd. Ihr Hund sei „zu groß“. Genau aus diesem Grund fühlte sich ein Nachbar der Ex-SPD-Bürgermeisterin nämlich durch ihn bedroht.

Hund in NRW: Absurde Klage gegen Ex-Bürgermeisterin Gudrun Hock

In Oberkassel wohnt die ehemalige Bürgermeisterin Gudrun Hock in einem Mehrparteienhaus, zeitweise gemeinsam mit ihrem Partner und dem Hund Hanubis. Von dem fühlt sich jedoch einer ihrer Nachbarn bedroht.

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Die beliebtesten Hunde-Rassen in Deutschland:

  • Platz 1: Labrador Retriever
  • Platz 2: Golden Retriever
  • Platz 3: Deutscher Schäferhund
  • Platz 4: Jack Russel Terrier
  • Platz 5: Yorkshire Terrier

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Bei der Beschwerde beim Vermieter gibt der Nachbar an, er habe sich wegen der neunjährigen Cane-Corso-Hündin im Treppenhaus unwohl fühlen. Im März 2020 kam dann die Klage gegen Hock. Doch nicht nur der Hund ist das Problem, sondern auch ihr Partner, der „immer feindlich“ geschaut habe.

Hund in NRW: Anwalt hält Klage für reine „Schikane“

Der Nachbar kann jedoch keinen einzigen konkreten Vorfall benennen, durch den die Anklage auch nur ansatzweise nachvollziehbar wäre.

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Hocks Anwalt nennt den Fall eine einzige „Schikane“. Der Kläger nenne „keinerlei Vorfälle, bei denen der Hund auch nur einmal gebellt hat oder sonst irgendwie störend aufgefallen ist, indem er zum Beispiel auf (den) Nachbarn zugegangen wäre“. Der Nachbar, so betonte er, habe grundsätzlich keine Probleme mit Hunden, da er zeitweise selbst welche besessen habe, berichtet RP online.

Hund in NRW: Hock-Anwalt findet Klage „schlichtweg absurd“

Hock reagiert darauf fassungslos: „Es kann doch nicht sein, dass man in Deutschland wegen nix vor Gericht gezerrt wird!“. Anscheinend schwelt der Streit zwischen ihr und ihrem Nachbarn bereits seit einiger Zeit. Als dieser 2017 einzog, gab es schon Probleme mit dem damaligen Hund von Hocks Lebensgefährten. Nachdem dieser ein Jahr später starb, hoffte der Nachbar auf mehr Ruhe. Doch Hock und ihr Partner brachten einen neuen Hund ins Haus: Hanubis.

Die Klage des Nachbarn soll bezwecken, dass die Hündin sich von nun an nur noch angeleint im Hausflur bewegen darf. Das sei jedoch schon seit zwei Jahren der Fall, gibt der Nachbar zu. Das sei „schlichtweg absurd“, meint Hocks Anwalt. Wenn seine Mandantin bereits seit 2019 ihren Hund im Treppenhaus anleine, wieso dann noch ein Jahr später deswegen klagen? Egal ob absurd oder nicht, die zuständige Richterin wird das Ergebnis der Klage am 24. September verkünden. (mbo)