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Hund herzlos an A1 in NRW angebunden – hohe Belohnung ausgesetzt

Herzlose Halter haben Hund Rudi einfach an eine Leitplanke an der A1 in NRW angebunden. Jetzt rufen Tierschützer eine hohe Belohnung aus.

© IMAGO/Rüdiger Wölk & Tierfreunde Lüdinghausen

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Zurückgelassen auf der A1 in Ascheberg (NRW), angebunden an einer Leitplanke. Das Schicksal von Hund Rudi lässt Tierfreunde aus der ganzen Republik fassungslos zurück. Wie lange der völlig verstörte Yorkshire Terrier auf der NRW-Autobahn verharren musste, ist unklar.

Aufmerksame Autofahrer nahmen ihn schließlich mit und brachten ihn ins Tierheim zu den Tierfreunden Lüdinghausen. Schnell war klar: Hund Rudi wurde schon lange vernachlässigt (woran die Tierpfleger das erkannten, liest du hier >>>). Mittlerweile kümmert sich nicht nur das NRW-Tierheim um den Fall. Tierschützer haben sogar jetzt eine Belohnung ausgerufen.

Hund auf A1 in NRW ausgesetzt: Peta setzt Belohnung aus

„Wir möchten helfen aufzuklären, wer Yorkshire Terrier Rudi herzlos an einer Autobahn-Leitplanke ausgesetzt hat und das in einem so schlechten gesundheitlichen Zustand“, erklärt Peta-Sprecherin Monic Moll. „Wer mit Lebewesen so verantwortungslos umgeht, sollte bestraft werden, bevor weitere Tiere gefährdet werden“, findet die Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei der Tierrechtsorganisation.


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Schon die Tierfreunde Lüdinghausen hatten um Hinweise zu den früheren Besitzern des Hundes gebeten. Wer Rudi kenne oder gesehen hat, wie der Yorkshire Terrier auf der A1 in NRW zurückgelassen wurde, möge sich bei dem Tierheim unter der Nummer 02598-9292532 oder per Mail an kontakt@tierfreunde-luedinghausen.de wenden.

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Als weitere Motivation hat Peta jetzt sogar eine Belohnung von 500 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zu einer rechtskräftigen Verurteilung der verantwortlichen Person führen. Zeugen können sich dazu auch direkt an die Tierrechtsorganisation wenden, und zwar per Mail an: whistleblower@peta.de.

DAS droht den Tätern

Peta weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und wegen Tierquälerei mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann.


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„Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter und Halterinnen die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen“, erklärt die Tierrechtsorganisation. Sollten Rudis Halter gefunden werden, droht ihnen jetzt also mächtig Ärger.