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Halloween in NRW: Polizei warnt – mit diesem Verhalten machst du dich strafbar

Halloween steht bevor und die Vorfreude ist bei vielen groß. Aber Achtung: So darfst du dich nicht verhalten – sonst machst du dich strafbar.

Halloween
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

So kochst du dir dein eigenes Kunstblut für Halloween

Es ist der wichtigste Bestandteil der meisten Halloween-Kostüme: Kunstblut. Wir zeigen dir, wie du dein eigenes herstellen kannst.

Ob mit „Süßes oder Saures“ von Haus zu Haus ziehen oder auf einer der zahlreichen Partys ausgelassen feiern – die Pläne für Halloween sind vielfältig. Die meisten haben sich schon ein Kostüm ausgesucht und die Vorfreude ist spürbar. Doch mitten in die ausgelassene Stimmung hinein meldet sich die Polizei mit einer dringenden Warnung.

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Die Polizei im Kreis Wesel und im ganzen Ruhrgebiet stellt sich auf eine arbeitsreiche Nacht ein. Die vergangenen Jahre waren am 31. Oktober geprägt von zahlreichen Einsätzen: Ruhestörungen, Halloween-Scherze wie Eierwürfe und alkoholisierte Autofahrer standen in der Halloween-Nacht auf der Tagesordnung. Damit dieses Halloween friedlich verläuft, sollte sich jeder an einige Regeln halten, warnt die Polizei.

Halloween in NRW: Das musst du beachten

Unter dem Motto „Sicherheit durch Sichtbarkeit“ steht auch die diesjährige Halloween-Nacht. Die Polizei bittet Autofahrer um besondere Rücksichtnahme auf Umherziehende und darauf, dass trotz gruseliger Kostümierung die Sicht-, Hör- und Bewegungsfähigkeit nicht eingeschränkt ist. Sperrige Kostümgegenstände wie Brillen oder hohe Schuhe sollten daher am besten erst vor Ort angelegt werden. Wer dennoch mit einem sperrigen Kostüm am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 10 Euro rechnen.


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Wer sich an Halloween ans Steuer setzen will, sollte nicht nur auf sein Kostüm achten. Die Polizei warnt eindringlich vor Alkohol am Steuer. Im Jahr 2022 wurden über 38.700 Unfälle unter Alkoholeinfluss registriert. Wegen der vielen Fußgänger in der Nacht zum 31. Oktober ist Fahren unter Alkoholeinfluss in dieser Nacht besonders gefährlich. „Steigen Sie nach einer Feier auf Busse, Bahnen oder Taxen um und kommen Sie so sicher nach Hause“, empfiehlt die Polizei daher.

Grusel-Clowns aufgepasst: Eine strafrechtlichen Verfolgung droht

Auch Grusel-Clowns erwähnt die Polizei im Kreis Wesel in ihrer Pressemitteilung. „Das bloße Erschrecken von Menschen ist nicht zwingend strafbar, lustig ist es aber auch nicht“, heißt es. Verletzt sich aber jemand vor Schreck oder auf der Flucht vor Clowns oder anderen Gruselgestalten, kann eine strafrechtliche Verfolgung drohen. Also: Am besten keine Fremden erschrecken und einfach Spaß mit den Freunden haben.


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Darüber hinaus warnt die Polizei selbstverständlich vor dem Mitführen von Waffen und dem Drohen mit Waffen, da dies absolut kein Spaß ist und äußerst gefährlich werden kann. Außerdem ist es verboten, Hauswände oder andere Gegenstände zu beschmieren. Rechtlich gesehen gilt dies als Sachbeschädigung und zieht eine Strafanzeige sowie ein Bußgeld nach sich. Wenn diese Regeln eingehalten werden, steht einer gelungenen Halloween-Party nichts mehr im Wege.