Werl.
Nach der Flucht eines gefährlichen Häftlings aus der aus der Sicherungsverwahrung JVA Werl hat die Polizei Schutzmaßnahmen für bestimmte Personen ergriffen.
Es gebe „vorsorgliche Schutzmaßnahmen“ für einige Personen „unter anderem aus dem Justizbereich“, die als möglicherweise gefährdet einzustufen seien, sagte ein Polizeisprecher am Montag in Bielefeld.
Genauere Angaben zu den Personen oder den Maßnahmen machte er nicht.
Daniel Vojnovic seit fünf Tagen aus JVA Werl geflohen
Daniel Vojnovic war am Mittwoch bei einem Besuch in seinem Elternhaus im Kreis Lippe geflüchtet. Er hatte zwei begleitende Beamte abgeschüttelt und sich in einem Zimmer des Elternhauses in Bad Salzuflen eingeschlossen.
Durch ein Fenster ist er dann entwischt. Er flüchtete anschließend mit einem silbernen Opel Zafira – Kennzeichen LIP NW 102 (hier mehr lesen).
Sein früher Anwalt sagte gegenüber dem „Westfalen-Blatt“, dass der Mann „psychisch krank, hochgefährlich und unberechenbar“ sei.
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Gibt es eine Todesliste?
Bei der Suche nach dem Mann würden „neuralgische Punkte“ – etwa Bahnhöfe oder öffentliche Plätze – und frühere soziale Kontakte des 31-Jährigen besonders kontrolliert. Man habe mehrere Hinweise aus der Bevölkerung erhalten, die noch nicht alle ausgewertet seien. Es gebe bislang keine heiße Spur.
Berichte, dass der Sicherungsverwahrte eine „Todesliste“ erstellt habe, bestätigten die Polizei in Bielefeld und auch das NRW-Justizministerium auf Anfrage ausdrücklich nicht. Man habe „keinerlei“ Erkenntnisse über eine solche Adressliste, betonte auch der stellvertretende Leiter der JVA Werl, Jörg-Uwe Schäfer.
Mehrere Medien hatten zuvor über eine „Todesliste“ und Äußerungen des Serien-Gewalttäters berichtet, er wolle mehrere Menschen umbringen.
Geflüchteter wegen mehrere Straftaten verurteilt
Laut JVA hatte der heute 31-Jährige nach einer Reihe von Straftaten 2014 einem Mann ins Bein geschossen, war seit Januar 2015 in Haft und seit März 2018 in Sicherungsverwahrung untergebracht.
Dem Bielefelder Landgericht zufolge wurden alle Berufsrichter von der Flucht informiert, die an zwei Urteilen gegen den 31-Jährigen beteiligt waren: An der Verteilung zur letzten Haftstrafe wegen Körperverletzung und an dem Urteil mit Anordnung der Sicherungsverwahrung.
Ververhalten der seitens der JVA wird geprüft
Aus dem Justizministerium hieß es, es gebe gegenwärtig in den vorliegenden Berichten der JVA „überhaupt nichts“, was auf eine „Todesliste“ schließen lasse. Auf die Frage nach einem Fehlverhalten seitens der JVA sagte der Sprecher in Düsseldorf, die zwei Beamten hätten die „ständige und unmittelbare Beaufsichtigung“ des Mannes bei seiner „Ausführung“ womöglich nicht pflichtgemäß erledigt.
Zunächst werde die JVA die Vorgänge unter die Lupe nehmen, dann prüfe das Ministerium den Fall.
„Der Mann war hier in keinster Weise verhaltensauffällig“
Der JVA-Leitung zufolge sind Therapeuten und Bedienstete bereits befragt, die Zelle des Flüchtigen und weitere Räume auf den Kopf gestellt, Akten durchforstet worden. Hinweise auf eine Fluchtabsicht habe es nicht gegeben. „Der Mann war hier in keinster Weise verhaltensauffällig, hat an vielen Angeboten teilgenommen und wollte den Realschulabschluss machen“, sagte Schäfer.
Nach drei problemlosen Ausführungen mit Hand- und Fußfesseln habe man daher entschieden, ihn erstmals ohne Fesseln seine Eltern besuchen zu lassen.(dpa/mb)