Warum? Das ist die Frage, die sich nach dem Todesfall der 12-jährigen Luise aus Freudenberg (NRW) alle stellen. Wieso musste das junge Mädchen sterben? Was hat die zwei gleichaltrigen mutmaßlichen Täterinnen dazu getrieben?
Diese Frage dürfte vor allem der Familie der Getöteten die Tage und Nächte schwer machen. Um einen derartig schwerwiegenden Verlust wie den des eigenen Kindes zu verarbeiten, brauchen viele eine klare Antwort, um weitermachen zu können. Doch auch die Öffentlichkeit hat ein großes Interesse an den Hintergründen im Falle Freudenberg (NRW). Doch dürfte ihnen eine Erklärung verwehrt bleiben.
Freudenberg (NRW): Polizei will Motive nicht kommunizieren
Die Polizei hat in Aussicht gestellt, dass es zu den Motiven der mutmaßlichen Täterinnen möglicherweise kein offizielles Statement geben werde – auch nach dem Prozess nicht. „Wir können auch die rechtlichen Grenzen, die uns gesetzt sind, nicht überschreiten, nur weil die Bevölkerung meint, ein Anrecht zu haben, alle Hintergründe zu kennen“, so Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss von der Staatsanwaltschaft Siegen.
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„Jeder meint, auch den Anspruch zu haben, alles wissen zu dürfen. Man muss aber sagen: Es gibt Grenzen, zum Beispiel den Persönlichkeitsschutz.“ Und der habe nun mal Vorrang. Es werde „keine Aussagen zu Tatabläufen oder Motivlagen“ geben, sollten sich die geständigen Mädchen wirklich als Täterinnen herausstellen. „Wenn wir Auskunft erteilen können und dürfen, tun wir das sicherlich.“ Doch müssten die Bürger Verständnis haben. „Damit muss man letztlich irgendwo leben.“
Polizei geht gegen Spekulationen vor
Das trotz Strafunmündigkeit der Mädchen ermittelt werde, läge daran, dass die Ermittler andere strafrechtliche Sachverhalte ausschließen müssten. Zudem könnten die Mädchen trotz Geständnis unschuldig sein und dann müssten immer noch der oder die Schuldigen gefunden werden.
Doch schon seit Tagen gehen immer wieder Falschmeldungen um, die sich auf ein mögliches Motiv der mutmaßlichen Täterinnen beziehen. Die Polizei geht bereits dagegen an. „Offenkundig gibt es besonders in den sozialen Medien Spekulationen, die sich nicht mit dem aktuellen Stand der Ermittlungen decken.“
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Im Sinne der Angehörigen bitten die Ermittler deshalb darum, sich nicht an solchen Diskussionen zu beteiligen und diese „nicht zu befeuern“. Zudem hat die Staatsanwaltschaft veranlasst, die Social-Media-Accounts der beiden Verdächtigen zu schließen. Hier hatten teils anonyme Nutzer Hasskommentare hinterlassen. Auch der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen warnt in dem Sinne vor vorschnellen Rückschlüssen. „Auch minderjährige Tatverdächtige haben ein Recht auf Kinder- und Jugendschutz.“ Empathie und Rücksichtsname seinen nun gefragt. (mit dpa)