Dass es am Flughafen mal zu Verspätungen kommt, ist nichts Ungewöhnliches. Schlechte Wetterbedingungen oder Gäste, die zwar ihr Gepäck aufgegeben, aber es nicht rechtzeitig in den Flieger schaffen, können dazu führen, dass das Flugzeug später als geplant abfliegt. Am Düsseldorfer Airport gibt es allerdings einen weiteren Grund, die die Verspätungen noch weiter in die Länge zieht.
Es geht um eine Regelung, die vor nun 60 Jahren getroffen wurde. Bis heute verursacht sie größere Probleme, was die Verspätungen am Düsseldorfer Flughafen betrifft.
Flughafen Düsseldorf: Regel ist schon 60 Jahre alt
Vor genau 60 Jahren erzielte der Flughafen Düsseldorf mit den Anwohnern nahe gelegener Gemeinden eine Einigung, die den Flugverkehr bis heute beeinträchtigt. Es geht um den sogenannten Angerland-Vergleich. Dieser Vergleich kam nach langen Auseinandersetzungen über den Fluglärm in den dicht besiedelten Anfluggebieten um den Düsseldorfer Airport zustande. Die Beteiligten einigten sich am 13. Mai 1965 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster auf die Regelung, die bis heute anhält.
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Der Name des Angerland-Vergleichs kommt von den Gemeinden, der ehemaligen Verwaltungskörperschaft Angerland, die stark von dem Fluglärm betroffen waren. Grundlage war ein neuer Masterplan zum Aufbau des Düsseldorfer Flughafens, wie „aeroTelegraph“ berichtet.
Im Vergleich ist unter anderem ein Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr vorgesehen. Außerdem muss der Düsseldorfer Airport Anwohner unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Stands der Technik bestmöglichen Lärmschutz ermöglichen. Auch die Einrichtung eines Flughafen-Beirats, in dem Vertreter des Airports und der betroffenen Gemeinden sitzen, wurde zur Klärung von Problemen vereinbart.
Paradoxe Regel verstärkt Verspätungen
Nach der Eingliederung der Angerland-Gemeinden in die Städte Düsseldorf und Ratingen in den 70er Jahren gilt Ratingen als rechtlicher Nachfolger des Vergleichs. Insbesondere eine Regel macht dem Flughafen bis heute große Probleme: Zwar hat der Airport zwei Start- und Landebahnen, doch die zweite Bahn darf nur die Hälfte der Betriebszeiten genutzt werden. So sollen die Gemeinden vor dem Lärm geschützt werden.
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Die Regelung besagt, dass der Flughafen eine Woche im Voraus stundengenau die Nutzung der zweiten Bahn anmelden muss. „Leider ist dem Wetter unser Stundenplan aber egal“, erklärt Lars Redeligx, Geschäftsführer des Düsseldorfer Airports. „Gibt es ein Gewitter, sind wir manchmal in der absurden Situation, dass wir genau für diesen Zeitraum eine Zweibahnnutzung angemeldet hatten. Aber dann bringt sie uns gar nichts“. Wenn das Unwetter dann vorbei ist, bräuchte der Airport die zweite Bahn – meist ist es dann allerdings schon zu spät, denn ihre Nutzung ist nicht mehr angemeldet.
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Flughafen hofft auf Änderung
Redeligx hofft, dass die Regel sich in der laufenden Legislaturperiode des NRW-Landtags im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ändert. Er wolle „mit einer Art Sparschweinmodell“ arbeiten. Die Stunden, die durch das Unwetter dann nicht genutzt werden, sollen flexibel nachgeholt werden können und wie ein Guthaben verfügbar sein. „Natürlich immer unter der Bedingung, dass wir insgesamt nicht über die Hälfte der Betriebsstunden für die Zweibahnnutzung hinausgehen“. Redeligx hofft, so besser auf unvorhersehbare Situationen reagieren zu können und Verspätungen zu minimieren.