Bald geht es los: Die Sommerferien stehen in NRW vor der Tür. Und gleich zum Ferienstart werden sich auch die ersten Urlaubswütigen auf die Reise begeben.
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Doch dazu gesellt sich noch ein weiteres, bundesweites Ereignis. Deshalb gibt es für einen bestimmten Zeitraum eine Ausnahmeregelung am Flughafen Düsseldorf. Doch betrifft die Regelung auch die Sommerferien?
Flughafen Düsseldorf: Nato-Übung beeinflusst Flugverkehr
„Wir haben es mit einer sehr herausfordernden Situation direkt vor den Sommerferien zu tun“, betont dazu Lars Redeligx, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Düsseldorf GmbH. So findet im deutschen Luftraum vom 12. bis 23. Juni die militärische Nato-Übung „Air Defender 23“ statt. Da die Sommerferien in NRW am 22. Juni starten, ist der Ferienstart also nicht wirklich von dieser herausfordernden Situation betroffen.
Wie der Flughafen Düsseldorf mitteilte, erwarte man aufgrund der Militärübung Auswirkungen auf den Flugbetrieb, insbesondere Verspätungen. Und das, obwohl der Flughafen außerhalb der vorgesehenen Übungsräume liege.
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„Nach den Planungen von Bundeswehr und Deutscher Flugsicherung wird es an Werktagen im genannten Zeitraum zu räumlich und zeitlich begrenzten Sperrungen innerhalb des deutschen Luftraums und dadurch zu Beeinträchtigungen des zivilen Luftverkehrs kommen“, teilt der Flughafen weiter mit.
Damit aber der Flugbetrieb während dieser zwölf Tage so stabil und zuverlässig wie möglich verläuft, ergreift der Flughafen in Absprache mit den Fluggesellschaften, der Deutschen Flugsicherung, dem Landesverkehrsministerium und der Luftaufsicht sowie den Partnern eine bestimmte Maßnahme.
Flughafen Düsseldorf: Nachtflugregel bleibt bestehen
So können Fluggesellschaften Ausnahmen bei der zuständigen Luftaufsicht beantragen, wenn verspätete Landungen durch die NATO-Übung bedingt sind. So wurde für den Zeitraum laut Flughafen-Sprecher eine „Voraussetzung für Einzelfallausnahmen verspäteter Flüge in den Abend- und Nachtstunden geschaffen“. Flüge könnten dann außerhalb der normalen Betriebszeit stattfinden. Grundsätzlich bleibt die Nachtflugregelung aber bestehen.
Die Fluggesellschaft müsse im Einzelfall eine Ausnahme von der Nachtflugbeschränkung beantragen, so Lars Redeligx. Durch diese Ausnameregelung solle ein normaler Betrieb auch während des Nato-Manövers gewährleistet werden.
Flughafen: Mehr Fluglärm für Anwohner?
Flugzeuge dürfen also nur in Ausnahmefällen und nur in dem genannten Zeitraum auch nachts landen und starten dürfen. Dafür stellt der Düsseldorfer Airport zusätzliches Personal zur Verfügung. Die Sicherheitskontrollen sollen beispielsweise bis 23 Uhr besetzt sein.
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Ein Aber gibt es: Sind Anwohner dann in dieser Zeit immer nächtlichem Fluglärm ausgesetzt? Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Flughafen Düsseldorf GmbH versichert: „Natürlich wollen wir in enger Zusammenarbeit mit der Flugsicherung und den Airlines die Auswirkungen auch im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich halten“.