Düsseldorf.
Wer am Flughafen Düsseldorf als Zöllner arbeitet, hat wahrscheinlich schon oft verduzt in den ein oder anderen Koffer gestarrt. Immer wieder bringen Urlauber unfassbare Erinnerungsstücke aus fernen Ländern mit. Oft kein Problem, aber am Flughafen Düsseldorf überschreiten manche Reisende die Grenzen des Erlaubten.
Am Dienstag, 1. Oktober, kam ein Urlauber aus Thailand kam am Flughafen Düsseldorf an. Was er nach Deutschland schmuggeln wollte, war einfach ekelhaft.
Flughafen Düsseldorf: Zoll stoppt Thailand-Urlauber
Auf diese Mitbringsel aus seinem Thailand-Urlaub hätte der Urlauber wohl besser verzichtet. Als er Anfang Oktober am Flughafen Düsseldorf ankam, wollte er geradewegs den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren nehmen. Doch Beamte des Hauptzollamts Düsseldorf stoppten ihn vor Verlassen des Gate-Bereichs.
Bei der Kontrolle seines Koffers machten sie einen Fund, der auch sie schockierte. Denn der 57-jährige Mann hatte einige Gegenstände dabei, die an Geschmacklosigkeit kaum zu überbieten waren. Das verbotene Mitführen von 82 Tabletten eines Potenzmittels war dabei nur das kleinste Übel.
Mann führt widerliche Accessoires mit sich
Für die weiteren Gegenstände mussten nämlich auch einige seltene Tierarten ihr Leben lassen. So fanden die Zöllner mehrere Waren aus Schlangen- und Krokodilhäuten. Dabei handelte es sich um mehrere Geldbörsen, Taschen und Anhänger.
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Der Zoll kassiert die gruseligen Mitbringsel sofort ein. „Auch wenn die einzelnen Arten noch nicht endgültig bestimmt werden konnten, gehen wir davon aus, dass es sich um artengeschützte Exemplare handelt, deren Einfuhr verboten ist“, erklärte Michael Walk, Pressesprecher des Hauptzollamts Düsseldorf, den Schritt.
Geldbörse mit Schlangenkopf
Auf einer der beschlagnahmten Geldbörsen ist sogar noch der Kopf einer Schlange zu erkennen. Dabei soll es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Netzpython handeln – eine der größten Schlangenarten der Welt. Weibchen können bis zu sechs Metern lang werden.
Die Art ist im Washingtoner Artenschutzübereinkommen gelistet und gilt in Deutschland als besonders geschützt. Das Zollamt holt sich bei Experten nun weitere Gutachten zu den Schlangen- und Krokodilarten ein, die für die Waren sterben mussten.
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Das droht dem Thailand-Urlauber
Mit der Konfiszierung ist die Sache für den 57-Jährigen allerdings noch nicht erledigt. Gegen ihn wird wegen der Potenzmittel ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz eröffnet.
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Verstöße gegen Artenschutzverordnung
Wegen der Taschen und Geldbörsen aus Reptilienhaut muss er sich wegen Verstößen gegen die Artenschutzverordnung verantworten. Ihm droht ein hohes Bußgeld. (dav)