Konnte die Bundespolizei hier Schlimmeres verhindern? Am Montagnachmittag (7. April) wollte eine Mutter mit ihrem zweijährigen Kind vom Düsseldorfer Flughafen ins portugiesische Faro reisen. Doch daran hinderten sie die Beamten.
Denn wie die Bundespolizisten nach einer Recherche herausgefunden haben, fehlte für die Ausreise die Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten. Somit durfte die 36-Jährige am Ende nicht mit ihrer Tochter vom Flughafen Düsseldorf abheben.
Flughafen Düsseldorf: Kindesentziehung verhindert
Der mutmaßliche Versuch der Kindesentziehung ist kein Einzelfall. Aus diesem Grund hat die Bundespolizei auch ein paar Hinweise, was Eltern bei Reisen mit Kindern zu beachten haben. Vor allem bei Minderjährigen überprüft die Bundespolizei immer, ob die Begleitperson gegenüber dem minderjährigen Kind sorgeberechtigt ist – insbesondere, wenn das Kind nur von einem Erwachsenen begleitet wird.
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Bei solchen Fällen muss aber auch immer ein begründeter Verdacht bestehen, dass das Kind dem Sorgeberechtigten rechtswidrig entzogen wurde. Hier führt die Bundespolizei nach eigenen Angaben eingehende Recherchen durch. Werden solche Abweichungen oder Widersprüche der gemachten Angaben festgestellt, wird die Ausreise verwehrt.
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Was sollten Eltern beachten?
Um solche Dinge zu verhindern, empfiehlt die Bundespolizei reisenden Elternteilen besondere Unterlagen mitzuführen. Diese beinhalten im besten Fall eine formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit Angaben zum minderjährigen Kind, Personalien der Begleitperson und Reiseziel beziehungsweise Reiseverlauf.
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Außerdem sind die Personalien und Erreichbarkeit sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite der Sorgeberechtigten essenziell. All diese Formalien führen letztendlich zu einer reibungslosen Kontrolle.