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Flughafen Düsseldorf: Familie bummelt vor Abflug durch die Geschäfte – sie sollte es bitter bereuen

Eine Familie wollte vom Flughafen Düsseldorf aus in den Urlaub starten. Doch eine kleine Bummelrunde wurde ihr zum Verhängnis.

Flughafen Düsseldorf Eingangshalle
© IMAGO / Olaf Döring

Das sind unsere Flughäfen in NRW

Jedes Jahr starten oder landen mehrere Millionen Passagiere an deutschen Flughäfen. Im Jahr 2020 wurden an deutschen Flughäfen 247,8 Millionen Passagiere befördert. Viele von ihnen auch von NRW aus. Doch welche Flughäfen gibt es in NRW? Wir zeigen sie euch.

Wer trödelt, den bestraft das Leben. Was dieser Familie am Flughafen Düsseldorf passiert ist, sollte Reisenden eine Lehre sein.

Statt gleich zur Passkontrolle weiterzugehen, zog die Familie noch durch die Geschäfte im Flughafen Düsseldorf. Schließlich hatte sie noch zwei Stunden Zeit, bis der Flieger nach Übersee starten sollte. Doch war das leider nicht genug.

Flughafen Düsseldorf verklagt – weil Familie ihren Flug verpasst

Mehr als zwei Stunden vor Abflug war die Familie mit drei Kindern am Flughafen. Dennoch verpasste sie ihren Flug. Der Grund: die Schlange bei den Sicherheits- und Passkontrollen. Eine Tochter war noch nicht zwölf Jahre alt, weshalb sie die automatisierte Kontrolle „Easypass“ nicht nutzen konnte. Deshalb musste die Familie zu den Kontrollen mit Personal.

Und da wurde die Zeit plötzlich knapp. Ein Passagier vor ihnen in der Schlange brauchte wegen eines Problems länger. Nach 20 Minuten bat der Familienvater eine Mitarbeiterin darum, vorgelassen zu werden, weil sie sonst ihren Flug verpassen würden. Die ließ die Fluggäste allerdings weiter in der Schlange stehen.

Weil sie dadurch ihren Flug verpasste, musste die Familie zusätzliche 3.000 Euro für neue Flugtickets, Fahrt- und Hotelkosten ausgeben. Die wollte sie einklagen.

Gericht watscht Familie ab

Der Familienvater hatte Schadensersatz gefordert, doch den muss der Flughafen nun nicht zahlen. Denn es steht ganz klar fest, dass unter Zwölfjährige den „Easypass“ nicht nutzen können. Wer aber damit plant und dadurch den Flug verpasst, kann auf kein Entgegenkommen hoffen. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag, den 15. Dezember, entschieden und damit die Revision des Klägers zurückgewiesen.


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Der Mann hätte sich vorher informieren und mehr Zeit vor Ort einplanen müssen. Auch wenn online nichts von der Altersbegrenzung stünde, so sei die Info im Flughafengebäude klar ersichtlich gewesen. „Stattdessen hat der Kläger mit seiner Familie rund eine Stunde leichtsinnig ‚verbummelt‘, wie „Airliners.de“ den Gerichtsbeschluss zitiert. „Im Übrigen darf sich ein Fluggast auch nicht auf die ständige Betriebsbereitschaft der computergestützten elektronischen Grenzkontrolle verlassen.“