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Euskirchen (NRW): Mutter brachte eigenen Sohn (4) im Schlaf um – jetzt steht sie vor Gericht

Euskirchen (NRW): Mutter brachte eigenen Sohn (4) im Schlaf um – jetzt steht sie vor Gericht

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Nordrhein-Westfalen: Wetten, diese 5 Fakten hast du über unser Bundesland noch nicht gewusst?

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Wir haben fünf Fakten über das bevölkerungsreichste Bundesland gesammelt, die du garantiert noch nicht gewusst hast.

Grausame Tat in Euskirchen (NRW)! Eine Mutter tötete ihren vierjährigen Sohn auf brutale Weise.

Dann versuchte die Frau aus Euskirchen (NRW), sich ihr eigenes Leben zu nehmen. Der Fall geht im November vor das Bonner Landgericht.

Euskirchen (NRW): Frau ermordet eigenes Kleinkind und verletzt sich selbst

Die 42-jährige Mutter aus der Stadt Euskirchen soll in der Nacht vom 5. auf den 6. Juni 2021 ihrem vierjährigen Sohn Medikamente verabreicht haben, um ihn damit zu töten. Doch als das Kind später im Schlaf immer noch atmete, vollendete sie den Tötungsversuch. Sie nahm sich einen Gegenstand und schlug ihn gegen den Kopf des Kindes und erwürgte es dann. Danach soll sie versucht haben, sich selbst umzubringen.

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Erste Hilfe leisten – das kannst du tun!

  1. Bei einem Unfall die Unglücksstelle absichern.
  2. Den Notruf unter 112 oder 110 wählen.
  3. Ständig die lebenswichtigen Funktionen des Verletzten kontrollieren.
  4. Im Fall der Fälle: Wiederbelebung starten / Blutungen stillen.
  5. Stabile Seitenlage.
  6. Die Person mit einer Rettungsdecke wärmen. Dabei auch auf Wärme von unten achten.
  7. Psychische Betreuung: Mit der betroffenen Person sprechen, ihr über den Kopf streichen. Auch Bewusstlose spüren diese Fürsorge.

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Eine Nachbarin entdeckte die bewusstlose Frau und ihren toten Sohn auf dem Boden ihrer Wohnung. Das Kleinkind konnte der Notarzt nicht mehr retten, doch die Frau hatte überlebt. Sie blutete stark und hatte lebensgefährliche Verletzungen, die jedoch behandelt werden konnten.

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Nun sitzt die Frau in einer psychiatrischen Klinik. Die 42-Jährige war bereits seit mehreren Jahren in Behandlung gewesen. Aufgrund ihres Zustandes wird ihr eine verminderte Schuldfähigkeit gewährt. Der Fall wird im November vor dem Landgericht Bonn verhandelt. (dpa/mbo)

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