Kind oder Karriere? Diese Frage stellen sich viele Paare vor der Entscheidung zur Fortpflanzung. Auch nach der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 bedeutet die Gründung einer Familie für viele Eltern einen Einschnitt in die Karriere. In vielen Fällen steckt mindestens ein Elternteil zurück – statistisch gesehen noch immer meist Frauen.
Ein Arbeitgeber in NRW will dagegen jetzt ein Zeichen setzen – und zahlt einer Angestellten jetzt satte 4.000 Euro Elterngeld pro Monat. Die freiwillige Leistung ist aber an Bedingungen geknüpft, wie die „Rheinische Post“ berichtet.
Elterngeld-Hammer in NRW: Mutter bekommt 4.000 Euro
Das Elterngeld ist in Deutschland an das Einkommen der Eltern gekoppelt. Es soll fehlenden Verdienst nach der Geburt eines Kindes ausgleichen, wenn ein oder beide Elternteile Zeit in die Betreuung ihrer Babys investieren. Es beträgt je nach Einkommen in der Basisvariante zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich. Eigentlich.
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Bei Hannah Besting sieht die Rechnung anders aus. Die Anwältin aus Düsseldorf bekommt nach Angaben der Zeitung während ihrer Elternzeit 4.000 Euro pro Monat – allerdings nicht vom Staat. Denn die frisch gebackene Mutter und ihr Mann (ebenfalls Anwalt) liegen mit mehr als 300.000 Euro pro Monat über der Einkommenshöchstgrenze für staatliches Elterngeld. Deshalb springt im Fall der 30-Jährigen der Arbeitgeber ein.
Arbeitgeber zahlt trotz Elternzeit – das steckt dahinter
Es handelt sich um die Wirtschaftskanzlei Noerr, die seit diesem Jahr ein bezahltes Elternzeit-Modell namens „Family Track“ eingeführt hat. Es sieht vor, dass Mitarbeitende nach Ablauf des Mutterschutzes über sechs Monate 50 Prozent ihres Gehalts ausgezahlt bekommen. Im Fall von Hannah Besting sind das nach Angaben der „Rheinischen Post“ 4.000 Euro netto – mehr als doppelt so viel wie der Höchstsatz des staatlichen Elterngelds.
„Mit dem neuen Angebot wollen wir junge Beraterinnen und Berater noch besser auf ihrem Karriereweg unterstützen und ihnen gleichzeitig Flexibilität und besondere Freiräume in verschiedenen Lebensphasen einräumen“, sagt Ulrike Lehbrink, Chief Human Resources Officer der Kanzlei. Die Anwältin empfindet das als „extrem großzügig“. Doch mit dem Modell sind auch Pflichten verbunden.
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So ist die Auszahlung an einen beruflichen Wiedereinstig nach sechs Monaten gekoppelt. Der geschieht zwar stufenweise in Teilzeit „ohne unternehmerischen Druck und mit unbegrenzter Möglichkeit zum Home Office“, wie Noerr festhält. Danach sollen die Mitarbeitenden aber wieder so viel arbeiten wie vor der Geburt. Andernfalls müsse ein neuer Vertrag ausgehandelt werden. Karriere oder Kind? Bei Noerr soll ein „und“ zwischen die beiden Wörter gesetzt werden.