Ein 38-Jahre alter Mann, der am Mittwoch in Lünen mit einer Axt auf zwei Jugendliche losgestürmt war, war am gleichen Tag bereits einmal von der Polizei festgesetzt worden – und wieder frei gelassen. Gegen den 38-Jährigen wird nun wegen versuchten Totschlags ermittelt wird. Hätte die Attacke auf die beiden Jugendlichen verhindert werden können?
Lünen.
Einen Tag nach einem Axt-Angriff auf zwei Lüner Fahrschüler in der Preußenstraße in Lünen ist der 38-jährige Tatverdächtige weiterhin nicht vernehmungs- und transportfähig. Das bestätigten Staatsanwaltschaft und Polizei Dortmund am Donnerstag. Der Lüner, gegen den Haftbefehl erlassen wurde, soll demnach, sobald sich sein Zustand verbessert, ins Justizvollzugskrankenhaus gebracht werden. Indes bestätigte die Staatsanwaltschaft Informationen, die Augenzeugen bereits am Mittwochabend gegenüber unserer Redaktion geäußert hatten.
Demnach war der 38-jährige Tatverdächtige tatsächlich bereits vor der Tat aufgefallen. Nach einem Flaschenwurf gegen die Tür der Herz-Mariä-Kirche in Horstmar sei der alkoholisierte Lüner von Polizeibeamten in seine Wohnung über der Fahrschule in der Preußenstraße 106 gebracht worden. Eine Schlägerei, die Augenzeugen gesehen haben wollen, sei bis dato nicht bekannt und somit kein Gegenstand der Ermittlungen.
Lauthals gepöbelt
Diese, so hieß es bei der Staatsanwaltschaft weiter, fokussierten sich hauptsächlich auf den Axt-Übergriff. Wie berichtet, ereignete sich das versuchte Tötungsdelikt einige Zeit, nachdem die Polizei den 38-jährigen in seiner Wohnung abgeliefert hatte. Von dort soll er nach Augenzeugenberichten zunächst lauthals gepöbelt haben – zudem sollen laut Staatsanwaltschaft durch Flaschenwürfe gleich zwei Autos beschädigt worden sein.
Um 12.25 Uhr kam es dann zum Übergriff: Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stürmte der Angreifer samt Axt dort auf die Jugendlichen zu. Die wehrten sich und verprügelten den Mann.
Polizei sah keinen Grund zur Festnahme
Warum der Tatverdächtige nach dem Flaschenwurf gegen die Kirchentür von den Beamten auf freiem Fuß gelassen wurde? Die Aktionen der Polizei müssten immer verhältnismäßig sein, so die Staatsanwaltschaft. Eine solche Sachbeschädigung rechtfertige keine Festnahme – zudem sei nicht sicher, wie alkoholisiert der Mann tatsächlich gewesen sei. Dass es in der Folge zu einem derart schweren Übergriff kommen könnte wie geschehen, sei zu diesem Zeitpunkt nach derzeitigem Stand der Ermittlungen nicht erkennbar gewesen.