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Bahn in NRW: Prozess nach Gullydeckel-Anschlag eingestellt ++ Verdächtiger Lokführer tot!

Bahn in NRW: Prozess nach Gullydeckel-Anschlag eingestellt ++ Verdächtiger Lokführer tot!

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Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Bahn in NRW: Prozess nach Gullydeckel-Anschlag eingestellt ++ Verdächtiger Lokführer tot!

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Dieser Anschlag auf eine Bahn in NRW hat 2019 für großes Entsetzen gesorgt.

In Bad Berleburg schlugen damals Gullydeckel die Frontscheibe eines Zuges der Hessischen Landesbahn ein. Hier mehr Details >>>

Erst ging man von einem Mordanschlag auf den Lokführer der Bahn in NRW aus. Doch dann kam es zu einer irren Wende.

Bahn in NRW: Lokführer nach Gullydeckel-Anschlag verurteilt

So richtete sich der Verdacht der Ermittler tatsächlich auf den Lokführer selbst. Wie die Ermittler ihm auf die Schliche kamen, erfährst du hier >>>

Das Amtsgericht Bad Berleburg folgte der Einschätzung von Polizei und Staatsanwaltschaft. Der zuständige Richter in der NRW-Kleinstadt sah es als erwiesen an, dass der Lokführer den Anschlag auf den Regionalzug am 13. April 2019 selbst inszeniert habe.

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Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag:

  • Totschlag ist laut deutschem Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die NICHT die Merkmale für Mord erfüllen
  • Mordmerkmale: Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, Heimtücke, Grausamkeit, Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels, Ermöglichungsabsicht (um Straftaten begehen zu können), Verdeckungsabsicht (um Straftaten zu verdecken)
  • Freiheitsstrafe bei Totschlag: 5-15 Jahre
  • Freiheitsstrafe bei Mord: bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld lebenslänglich, bei verminderter Schuldfähigkeit oder Kronzeugenregelung weniger

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Dafür habe er zwei Gullydeckel an einer Brücke montiert und sei auf einer Leerfahrt von Erndtebrück nach Bad Berleburg mit seinem Zug ins Unglück gerast.

Gullydeckel-Anschlag auf Bahn in NRW: Lokführer wehrt sich

Das Amtsgericht verurteilte den Mann wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung.

Doch der Lokführer, der bei dem Vorfall seinerzeit unverletzt geblieben war, legte Berufung ein.

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Mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Vorfall sollte der Lokführer am Dienstag eigentlich wieder vor Gericht stehen. Doch dazu wird es nicht mehr kommen, denn der Lokführer ist verstorben!

Der Angeklagte ist gestern in Lünen verstorben“, teilte das Landgericht Siegen am Dienstag mit, als die Verhandlung nach der Berufung des Mannes eigentlich beginnen sollte. Man sei von der Todesnachricht überrascht worden, sagte eine Sprecherin. Weitere Angaben könnte man zu dem Vorfall nicht machen. (ak, cf mit dpa)