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12 Produkte aus NRW unter Brüssels Schutz

12 Produkte aus NRW unter Brüssels Schutz

An Rhein und Ruhr. 

Verbraucherschutzminister Johannes Remmel hat davor gewarnt, den Schutz regionaler Produkte im Zuge eines Freihandelsabkommens mit den USA aufzugeben. „Gekennzeichneter Spargel etwa oder Aachener Printen sichern heimische Wertschöpfung, erhalten Heimat und Identität und geben den Verbrauchern Sicherheit und Qualitätsorientierung“, meinte der Grünenpolitiker gestern. Dies dürfe man nicht in Frage stellen.

Eben das hatte aber Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) getan, als er erklärt hatte, die EU könne angesichts der großen Chancen des Freihandelsabkommens „nicht mehr jede Wurst und jeden Käse als Spezialität schützen“. Schmidts Sprecher bemühte sich gestern die Worte seines Chefs einzufangen. Der Minister stehe zu den geschützten Herkunftsbezeichnungen, eine „Nürnberger Rostbratwurst made in Kentucky“ werde es mit ihm nicht geben. Allerdings gebe es in den Verhandlungen mit den USA gewisse Irritationen über die Vielzahl an Siegeln und geschützten Spezialitäten in der EU.

Zwölf Produkte aus NRW genießen als regionale Spezialitäten den besonderen Schutz Brüssels; erst im November war auch Westfälischer Pumpernickel anerkannt worden. Schon länger auf der Schutzliste stehen Westfälische Knochenschinken, Bornheimer Spargel, Walbecker Spargel, die Stromberger Pflaume, Düsseldorfer Mostert, Nieheimer Käse, Rheinisches Apfelkraut, Rheinisches Rübenkraut, Aachener Printen, Kölsch, Dortmunder Bier.