Im US-Bundesstaat Wisconsin sind zwei zwölfjährige Mädchen angeklagt, weil sie offenbar eine Mitschülerin töten wollten. Das Opfer überlebte mit 19 Stichwunden schwer verletzt. Die mutmaßlichen Täterinnen gaben an, sie hätten das Mädchen als eine Art Opfergabe für die Internet-Figur „Slenderman“ töten wollen.
Washington.
Diese Geschichte hätte sich nicht einmal Horror-Meister Stephen King einfallen lassen: Zwei zwölfjährige Mädchen stehen im US-Bundesstaat Wisconsin unter Mordanklage, weil sie eine gleichaltrige Schülerin in einen Hinterhalt lockten und erstechen wollten. Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen nach Angaben von Staatsanwalt Brad Schimel jeweils Haftstrafen von bis zu 65 Jahren. Das Opfer überlebte mit 19 Stichwunden schwer verletzt.
Morgan Geyser und ihre Freundin Anissa Weier gaben bei ihrer Vernehmung durch die Polizei in Waukesha, ein Vorort von Milwaukee, an, dass sie sich bei der Tat von einer im Internet seit 2009 kursierenden Mythen-Gestalt namens „Slenderman“ inspirieren ließen. Sie hielten die fiktionale Figur, die auf der für erfundene Horror- und Fantasy-Geschichten bekannten Internetseite www.creepypasta.com eine stattliche Fangemeinde besitzt, nach Angaben der ermittelnden Beamten offenbar für „real“. Der Mord sollte eine Art Opfergabe darstellen, um die Hingabe zu „Slenderman“ zu beglaubigen.
Zwölfjähriges Opfer kroch schwer verletzt zur Straße
Wie die Zeitung „The Milwaukee Journal Sentinel“ schreibt, hatten die beiden Mädchen den Mord an ihre Mitschülerin von der Horning Middle School seit Monaten akribisch geplant. Zunächst war abgemacht, das Opfer zu einem in den USA beliebten „sleep over“ (Übernachtung bei Freunden) einzuladen und nachts zu töten. In letzter Minute wurde die Idee verworfen. Stattdessen sollte das Mädchen nun bei einem Spaziergang in einer öffentlichen Toilette sterben. Hier versagten beiden Täterinnen die Nerven.
In einem Waldgebiet wurde das Opfer, dessen Namen die Polizei bisher nicht veröffentlicht, schließlich zu Boden geworfen und von beiden Mädchen mit dem Messer traktiert und blutend liegen gelassen. Schwer verletzt kroch das Mädchen zu einer Straße, wurde dort von einem Radfahrer gefunden, der die Rettungsmaßnahmen einleitete.
Eltern der Angeklagten brachen in Weinkrämpfe aus
Bei ihren Vernehmungen verblüfften die kindlichen Täterinnen die Beamten. Weier sagte: „Der böse Teil in mir wollte, dass sie stirbt, der gute Teil, dass sie lebt.“ Geyser wird so zitiert: „Es war seltsam, dass ich keine Reue spürte“.
Bei der richterlichen Vorführung brachen die Eltern der Angeklagten in Weinkrämpfe aus. Ihnen soll das Abdriften ihrer Töchter in die Grauzone der Okkulte geläufig gewesen sein, hieß es in einem lokalen Fernsehbericht. Der zuständige Richter lehnt bisher eine Behandlung nach Jugendstrafrecht wegen der Schwere der Tat ab. Die Kaution wurde auf jeweils 500.000 Dollar festgelegt. Anthony Cotton, Anwalt einer der Angeklagten, bezeichnete seine Mandantin als „geistig gestört“ und verlangte die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.