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Westfälische Kirche erlaubt Taufe ohne evangelischen Paten

Westfälische Kirche erlaubt Taufe ohne evangelischen Paten

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Tauffest im Landschaftspark Foto: Kerstin Bögeholz / WAZ FotoPool
In der westfälischen Kirche sind in Zukunft auch Taufen ohne evangelischen Paten erlaubt. Dieser Änderung hat die Herbstsynode der Evangelischen Kirche von Westfalen am Freitag zugestimmt. Das Familienbild soll allgemein liberaler werden – und auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften umfassen.

Bielefeld. 

In der westfälischen Kirche sind künftig auch Taufen ohne einen evangelischen Paten möglich. Einer entsprechenden Änderung der Kirchen- und Taufordnung stimmte die Herbstsynode der Evangelischen Kirche von Westfalen am Freitag in Bielefeld zu.

Bislang musste in der Regel mindestens ein Taufpate evangelisch sein. Findet sich aber trotz intensiver Suche kein evangelischer Pate, sind nun auch Angehörige der christlichen Kirchen zugelassen, die 2007 die sogenannte Magdeburger Erklärung zur wechselseitigen Anerkennung der Taufe unterzeichnet haben.

Dazu gehört auch die Katholische Kirche. Diese Regelung gibt es auch schon in anderen Landeskirchen. In Ausnahmefällen können Kinder künftig sogar ohne Paten getauft werden. Dafür muss aber ein Elternteil evangelisch sein.

2014 soll Segnung gleichgeschlechtlicher Partner möglich sein

Intensiv hatte die Synode der mit fast 2,5 Millionen Mitgliedern viertgrößten evangelischen Landeskirche über ihr Verständnis von Familie debattiert. Das Familienthema umfasse auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften, beschloss die Synode. Bis zur Landessynode 2014 soll die gottesdienstliche Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ermöglicht werden.

Die Reaktion der katholischen Kirche sei sehr deutlich gewesen, sagte die Präses Annette Kurschus. Solche Unterschiede gehörten aber zur Ökumene dazu. „Wir sind nicht alle gleich. Ökumene muss Unterschiede aushalten.“

Klaus Winterhoff verteidigt Kirchensteuer

Klaus Winterhoff, Juristischer Vizepräsident der westfälischen Kirche und zuständig für den Haushalt, verteidigte das System der Kirchensteuern. Dies sei quasi ein Mitgliedsbeitrag in Form von Steuern. Der Staat ziehe zwar die Kirchensteuer durch die Finanzämter ein. Diese Dienstleistung bezahle die Kirche aber: 2012 habe allein die westfälische Kirche 13,7 Millionen Euro dafür abgeführt. Der Haushalt für 2014 geht von Kirchensteuern in Höhe von 440 Millionen Euro aus.

Vor dem Hintergrund der finanziellen Nöte der Rheinische Kirche betonte Winterhoff, die gemeinsame Versorgungskasse von Rheinland, Westfalen und Lippe für Pfarrer und Kirchenbeamte im Ruhestand müsse gestärkt werden. Sie verfüge über einen Kapitaldeckungsgrad von 44 Prozent. Wünschenswert wären aber 70 Prozent. 22 Prozent der Einnahmen würden in diese Kasse fließen. (dpa)