Der Strompreis steigt weiter in die Höhe. Bei einem Blick in die Post bekommt mancher zurzeit einen regelrechten Schock. Denn viele Energiekonzerne kündigen saftige Erhöhungen des Strompreises an.
Doch der Verbraucher muss den neuen, happigen Strompreis nicht stillschweigend akzeptieren. Es gibt einige Möglichkeiten, was du dagegen unternehmen kannst.
Strompreis wird um bis zu 12,7 Prozent erhöht!
Um ganze 12,7 Prozent soll sich der Strompreis bei bis zu 75 Anbietern aktuell erhöhen. Eine durchschnittliche Familie müsste so fast 200 Euro mehr im Jahr für Strom ausgeben.
Erklärt wird das damit, dass auch an der Börse der Strompreis heftig gestiegen ist – für Energieunternehmen laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND)um 140 Prozent.
Logisch, dass einige Anbieter ihre Kosten auf den Endverbraucher abwälzen. Doch manche gehen sogar noch ein Stück weiter und kündigen Verträge mit für die Unternehmen unliebsamen Bedingungen einfach komplett.
Strompreis: Anbieter kündigen einfach unliebsame Verträge
So etwa die Deutsche Energiepool in Niedersachsen. Sie hat Nägel mit Köpfen gemacht und bereits im September Stromverträge zum 1. Oktober gekündigt.
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Wegen der steigenden Handelspreise sehe das Unternehmen sich zu diesem Schritt „aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit“ gezwungen, heißt es in den Schreiben als Begründung.
Stromanbieter kündigen, obwohl sie das gar nicht dürfen
Das ist rein rechtlich zwar vollkommen einwandfrei, führt für den Verbraucher aber dennoch zu enormen Stress, sich innerhalb eines Monats einen neuen Stromanbieter zu suchen.
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Anders sieht es bei einem Kölner Anbieter an. Hier stand in den Vertragsbedingungen schwarz auf weiß, dass eine Kündigung nur zum jeweiligen Vertragsende erfolgen kann.
Daraufhin gab es wegen vergleichbarer Kündigungen eine Abmahnung von der Verbraucherzentrale NRW. Es gilt also bei einer Kündigung, noch einmal aufmerksam in die Vertragsunterlagen zu schauen.
Strompreis: Anhebung nicht immer rechtens
Auch bei krassen Strompreis-Anhebungen lohnt ein genauer Blick ins Kleingedruckte. Grundsätzlich dürfen die Stromanbieter nämlich ihre Preise selbst bestimmen und nach Belieben erhöhen und senken.
Es sei denn, du hast eine Preisgarantie abgeschlossen. Dann dürfen die Anbieter das nicht so einfach. Und selbst wenn eine Preiserhöhung sonst rechtens ist, muss der Anbieter seinen Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten des eigentlichen Preises darüber informieren.
Strompreis: Du hast das Recht auf Sonderkündigungen
Dann haben Kunden das Recht, gesondert zu kündigen. Die Sonderkündigung gilt dann bereits zu dem Zeitpunkt, an dem der neue Preis abgerechnet werden würde.
Solltest du deinen Stromanbieter kurzfristig kündigen, musst du übrigens keine Angst haben, zum Monatsbeginn auf einmal im Dunklen zu sitzen.
Strompreis: Auf dieses Detail solltest du achten!
Denn dann rutscht du automatisch in die Grundversorgung hinein. Die ist jedoch meistens erheblich teurer als die regulären Stromanbieter. Deshalb solltest du dir mit der Wahl deines neuen Anbieters nicht zu viel Zeit lassen.
Übrigens solltest du bei einer Kündigung auch unbedingt daran denken, deinen Dauerauftrag für die Überweisung zu stornieren. Ansonsten bezahlst du bald den doppelten Strompreis. (kk)