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Steuer: Geldregen zur Steuererklärung – DAS kannst du alles absetzen

Bald endet die Frist für die Steuererklärung. Dabei lassen sich von der Steuer einige Sachen absetzen, die man noch nicht bedacht hat.

u00a9 IMAGO / Bihlmayerfotografie

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Bei vielen winkt bereits die Steuererklärung. Viel Zeit dafür bleibt schließlich nicht, in ein paar Wochen endet die Frist für die Abgabe.

Wer die Arbeit aber noch vor sich hat, sollte sicher gehen, alles wichtige anzugeben. Denn es lassen sich viele Dinge von der Steuer absetzen, die man zunächst nicht auf dem Schirm hat.

Steuer: Frist endet bald!

Bald endet die Frist für die Steuererklärung. Coronabedingt wurden die Abgabefristen für die Steuererklärung verlängert. Die gewöhnliche Frist für 2022 ohne Steuerberater ist der 2. Oktober 2023. Für viele ist die Abgabe Pflicht, andere machen es freiwillig. Bei vielen Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber für gewöhnlich die Lohnsteuer monatlich vom Arbeitslohn ab. Damit sind die Steuern bereits gezahlt.

Andere müssen dagegen eine Steuererklärung machen, wenn zum Beispiel sie oder der Ehepartner einen Arbeitslohn oder eine Pension erhalten haben und einer von ihnen nach Steuerklasse V, VI oder IV mit Faktor besteuert wurde. Eine Abgabe muss auch erfolgen, wenn das Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag gewährt hat. Sogar Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn das Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. 

Steuer: Was kannst du absetzen?

Ein paar Wochen zur Abgabe bleiben noch. Bis dahin kann nochmal geschaut werden, ob alles eingetragen ist. Denn es gibt viele unbekannte Punkte, die sich von der Steuer absetzen lassen. Zum einen gibt es für 2022 die Home-Office-Pauschale. Steuerpflichtige können pro Tag im Homeoffice sechs Euro in der Einkommensteuererklärung geltend machen. War die Pauschale bislang auf 600 Euro im Jahr begrenzt, können ab 2023 bis zu 1.260 Euro jährlich geltend gemacht werden. 

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Wer eine Haushaltshilfe legal beschäftigt hat, kann 20 Prozent der Lohnkosten von der Steuer absetzen. Die Steuerersparnis für eine Haushaltshilfe mit geringfügigem Beschäftigungsverhältnis ist aber auf 510 Euro im Jahr begrenzt. Auch Kinderbetreuungskosten können in der Steuererklärung eingetragen werden. So können zwei Drittel von diesen Kosten als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden – maximal 4.000 Euro pro Kind pro Jahr.


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Dazu sind noch Kosten für den Hausmeister und Gebäudereinigung absetzbar. Zum Beispiel 20 Prozent der Nebenkosten für Arbeiten, die anfallen. Gibt es einen Vierbeiner zu Hause? Dann können auch Haftpflichtbeiträge für den Hund komplett als Sonderausgaben abgesetzt werden. Aber auch zum Beispiel die Urlaubsversorgung durch Dritte.