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Steuer: So bekommst du Teile deiner Mietkosten erstattet – „Das geht tatsächlich!“

Mietkosten bei der Steuer angeben? Tatsächlich erstattet das Finanzamt Teile deiner Aufwendungen. So funktioniert es:

Nebenkosten bei der Steuer absetzen.
u00a9 IMAGO/Zoonar

Geheime Steuerschlupflöcher: Diese Ausgaben bringen Geld zurück

Was kann man alles von der Steuer absetzen? Diese ungewöhnlichen Dinge haben die wenigsten auf dem Schirm.

Mietkosten bei der Steuererklärung angeben? Ja, das geht tatsächlich – und so kannst du dir einiges an Geld erstatten lassen. Über diese vielen unbekannte Möglichkeit bei der Steuer klärt auf nun auch der Influencer „finanznerd“ auf.

Der Finanzexperte weiß, wie du die Kosten bei der Steuer geltend machen kannst. Eine satte Erstattung ist drin!

Steuer-Experte rät zur Angabe DIESER Kosten

„Das geht tatsächlich“, so der über YouTube, Instagram und TikTok bekannte „Finanznerd“ in einem Kurzclip. Er erklärt, wie das funktionieren kann. Es geht um bestimmte Leistungen, die bei der Nebenkostenabrechnung zur Miete aufgelistet werden.

Beispielsweise: Hausmeister, Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Wartung des Aufzugs und der Heizung, Zählerablesung oder -austausch, Schornsteinfeger und Winterdienst. „Von den Tätigkeiten kannst du die Lohnkosten absetzen“, weiß der Steuer-Experte. 20 Prozent davon werden direkt vom Finanzamt erstattet.

Putzkraft, Hausmeister, Winterdienst: Alles steuerlich absetzbar

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können maximal 4.000 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden, bei Handwerkerleistungen sind es 1.200 Euro. Seit 2019 gibt es hierfür eine eigene Anlage in der Steuererklärung („Haushaltsnahe Aufwendungen“).

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Der Mieter muss auch nicht der Vertragspartner sein, etwa mit der Putzkraft, die das Treppenhaus einmal wöchentlich reinigt. Für die Gewährung der Steuer-Ermäßigung ist es ausreichend, dass diese haushaltsnahen Dienstleistungen oder die Handwerkerarbeiten dem Mieter zugutegekommen.

Nicht ganz so unkompliziert: DAS verlangt das Finanzamt

Klingt vielversprechend! Der „Finanznerd“ sagt, dass es „ganz einfach“ gehe. Allerdings gibt es eine Hürde: Die konkreten, den Mieter betreffenden Arbeitskosten, müssen in der Jahresabrechnung gesondert aufgeführt sein. Das Finanzamt verlangt also detaillierte und transparente Angaben der Aufwendungen.

Ein weiteres Problem: Die Vermieter übersenden die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres häufig zu spät für die rechtzeitige Erstellung der Steuererklärung. Sofern der Steuerbescheid vom Finanzamt aber noch nicht da ist, kannst du eine berichtigte Erklärung einreichen, um die Abrechnung noch nachträglich hinzuzufügen. Ansonsten kannst du innerhalb von vier Wochen auch einen Einspruch gegen den Bescheid einlegen, wenn bis dahin schon deine Nebenabrechnung da ist.


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Ganz so unkompliziert ist es also nicht, sich Anteile der haushaltsnahen Dienstleistungen erstatten zu lassen. Aber sicherlich ist das für viele Mieter eine attraktive Option – und gut zu wissen!