Die deutschen Mobilfunkanbieter könnten bald von einer Klagewelle überrollt werden! Warum? Weil sie ihre Kunden jahrelang im Dunkeln haben tappen lassen, indem sie ihre Vertragsdaten ohne Erlaubnis an die Schufa weitergegeben haben. Damit könnte ihnen jetzt ein dicker Klotz am Bein hängen, und das in Form von saftigen Klagen.
Zwei Verbraucherkanzleien haben beschlossen, Schadenersatz für die Gebeutelten einzuklagen. Denn die Mobilfunkfirmen hätten vor der Weitergabe der Daten erst mal freundlich bei ihren Kunden anfragen sollen, ob das in Ordnung geht. Ohne deren Einwilligung, sagen die Juristen, geht hier gar nichts.
5.000 Euro wegen Schufa-Eintrag?
Was bedeutet das für die gebeutelten Kunden? Die könnten sich tatsächlich bis zu 5.000 Euro pro Fall schnappen. Das ist kein Pappenstiel, und laut Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WBS sind das Beträge, die auch schon bei anderen Fällen von illegalen Schufa-Einträgen zugesprochen wurden. Scheint, als könnte sich da so einiges an Geld ansammeln.
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Bisher haben sich 100.000 Verbraucher bei den beiden Kanzleien gemeldet. Andreas Quauke von der Legalbird-Kanzlei berichtet, dass sie bereits über 15.000 Schufa-Auszüge für ihre Mandanten angefordert und dabei festgestellt haben, dass jeder dritte Mobilfunkvertrag von diesem Datenskandal betroffen ist.
Die ersten Klagen wurden bereits Ende September auf den Weg gebracht, wie die „tagesschau“ berichtete. „Tausende weitere Klageverfahren folgen dann in den nächsten Monaten“, so Quauke. Allerdings könne man bei der Sammelklage nur mit Rechtschutzversicherung teilnehmen. Von der Kanzlei WBS Legal wird das als Schutzmaßnahme für die Betroffenen angesehen. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund einer unsicheren Rechtslage in diesem speziellen Fall.
Recherche deckt unrechtmäßige Weitergabe auf
Im November 2021 enthüllten der NDR und die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) eine brisante Tatsache: Schufa und andere Wirtschaftsauskunfteien speicherten heimlich die Handyvertragsdaten von Millionen Verbrauchern, ohne jemals deren Einwilligung einzuholen. Diese fragwürdige Weitergabe und Speicherpraxis stößt auf den vehementen Widerspruch der Datenschutzkonferenz (DSK), die die Aufsichtsbehörden der Länder und des Bundes organisiert.
Selbst räumt die Schufa gegenüber dieser Redaktion ein, „ab dem 20. Oktober 2023 Informationen zu Vertragskonten aus dem Telekommunikationsbereich, die im Besonderen zum Schutz vor Betrug und Datenmissbrauch durch Dritte an die Schufa gemeldet wurden (sog. ‚Positivdaten‘), zu löschen“.
Aufgrund des im Herbst 2021 von der Datenschutzkonferenz, dem Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, gefassten Beschlusses, seien ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Daten mehr an die Schufa übermittelt und von dieser verarbeitet worden.
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Im April 2023 erging ein Urteil am Landgericht München, das die Lage noch brisanter machte: Demnach hätte der Münchner Mobilfunkanbieter Telefónica O2 niemals die Vertragsdaten eines Kunden ohne dessen ausdrückliche Zustimmung an die Schufa übermitteln dürfen. Dieses Gerichtsurteil erging aufgrund der Klage eines O2-Kunden, der von der Verbraucherzentrale NRW unterstützt wurde. Das Urteil ist bisher noch nicht rechtskräftig.