Die CSU teilt gegen Robert Habeck aus. Wow – mag sich der ein oder andere denken – und in China ist ein Sack Reis umgefallen. Bayern befindet sich gerade im Wahlkampf. Da liegt es auf der Hand, dass die CSU ihre politischen Gegner – und damit auch die Grünen –angreift. Warum also soll das interessant sein? Schließlich könnte Robert Habeck ja zurückschießen. Das Pikante: Nicht Habeck keilt zurück; seine Verteidigung kommt von DIESER Stelle. Das könnte jedoch rechtswidrig sein.
Die CSU schreibt auf „X“ (früher Twitter): „Robert Habeck will Holzheizungen durch die Hintertür verbieten! Mit massiven Hürden werden Förderungen für Holz- und Pellets-Heizungen praktisch unmöglich gemacht.“
Habeck antwortet nicht selbst – sondern das Ministerium
Dass dieser Angriff nicht unbeantwortet bleibt, konnte sich jeder denken. Doch wer glaubt, dass die Grünen oder Habeck antworteten, irrt. Warum auch soll der Angesprochene selbst antworten, wenn er ein ganzes Ministerium hinter sich weiß?
So entgegnete das Wirtschaftsministerium auf den CSU-Tweet: „Das ist falsch. Es wird nichts durch die Hintertür verschärft, weder das Gesetz noch die Förderung.“ Das wirft die Frage auf, die Politikberater Martin Fuchs auf „X“ stellt: „Darf ein Ministerium auf eine Partei antworten und so im Wahlkampf aktiv werden?“
„Ich finde das problematisch“, antwortet David Ermes, der die strategische Kommunikation im Bildungsministerium des Landes Schleswig-Holstein verantwortet und damit ein Mann vom Fach ist.
Greift Habecks Behörde in den Wahlkampf ein?
Denn zum einen bedeute Gewaltenteilung auch Sphären-Trennung. Zum anderen sei die Frage zu stellen, „ab wann und bei wem man einschreitet.“ Auch sei das, „was das Wirtschaftsministerium da macht, eventuell Wahlkampf in einer Landtagswahl-Kampagne“. Ermes fragt: „Führt das nicht dazu, dass dann im Gegenzug als richtig angesehen wird, was vom Ministerium nicht widersprochen wurde?“ Er befürchtet, dass da eine Tür geöffnet werde, „deren Weite uns noch nicht bewusst ist.“
Auch der Anwalt Christian Conrad aus der renommierten Medienrechtskanzlei „Höcker“ äußert sich dazu: „Es stellen sich interessante Fragen zum öffentlich-rechtlichen Äußerungsrecht, vor allem zum Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot. Ich halte den Tweet für im Ergebnis rechtswidrig. Die aktuelle Rechtsprechung erlaubt zwar meines Erachtens auch eine sachliche „Verteidigung“ des eigenen Regierungshandelns, aber ohne „Recht zum Gegenschlag“.“
Und weiter: „Da der Staat hier amtlich so kurz vor der Wahl aber einzelne, konkrete politische Werbemaßnahmen öffentlich als „falsch“ bezeichnet, sehe ich dennoch einen Verstoß.“ Er wirft die Frage auf: „Man hätte das gegebenenfalls allgemeiner (ohne Bezug zur CSU) als eigene Veröffentlichung rechtfertigen können. Oder?“