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Rente: Eltern aufgepasst! Diesen Bonus unterschätzen viele

Zur Rente haben Familien ein Recht auf einen Erziehungszuschlag. Wer die sogenannte Mütterrente bekommt, erfährst du hier.

u00a9 IMAGO / ITAR-TASS

Rente, Bürgergeld und Porto: Das ändert sich im Juli

Auf Kinder und Jugendliche warten die großen Ferien, auf viele Erwachsene mehr Geld im Portemonnaie - diese Änderungen kommen auf Verbraucher im Juli zu.

Wer nach jahrelanger Arbeit in die wohlverdiente Rente geht, will für den späteren Lebensabschnitt finanziell ausgesorgt haben. Besonders für Familien ist das wichtig. Doch auf einen Zuschlag greifen viele nicht zurück, um mehr Geld auf der Kante zu haben.

Denn wer Kinder erzieht und dafür beruflich pausiert, hat Anspruch auf einen Zuschlag zur Rente. Dieser Erziehungszuschlag ist auch als Mütterrente bekannt. Dabei können nicht nur Mütter den Renten-Bonus erhalten. Für wenn sich die Mütterrente lohnt, erfährst du hier.

Was ist die Mütterrente?

Wer als Rentenversicherter die Rente bezieht und Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen kann, hat Anspruch auf die so genannte Mütterrente. Diese erhöht die Rentenansprüche durch zusätzliche Entgeltpunkte. Entgeltpunkte (EP) sind die Währung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Entgeltpunkt entspricht einer monatlichen Rente von 37,60 Euro (Stand: Juli 2023). 

Für die Mütterrente muss mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt werden. Wer weniger als fünf Jahre rentenversichert war, kann mit freiwilligen Beiträgen zur Rentenversicherung die fehlende Zeit ausgleichen. Für jedes vor 1992 geborene Kind fallen demnach bis zu 2,5 Kindererziehungsjahre auf dem Rentenkonto an. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, gibt es bis zu drei Kindererziehungsjahre und somit drei Entgeltpunkte.

Rente: Wer bekommt die Mütterrente?

Nur ein Elternteil kann den Zuschlag erhalten. In der Regel ist das zwar die Mutter, aber auch Väter können ihn bekommen. Laut Deutscher Rentenversicherung gilt das, wenn sich beide Elternteile die Erziehung teilen. Dafür benötigt es nur eine gemeinsame schriftliche Erklärung beider Elternteile.


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Dazu können auch andere Erziehungsberechtigte Kindererziehungszeiten anerkannt bekommen und damit Mütterrente beziehen. Zum Beispiel Elternteile gleichgeschlechtlicher Paare, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Stiefeltern oder Großeltern. Entscheidend ist nur, wer das Kind hauptsächlich erzogen hat.

Für die Mütterrente braucht es keinen direkten Antrag, außer bei Adoptiveltern. Lediglich die Anerkennung der Kindererziehungszeiten muss beantragt werden.