Du zahlst zuverlässig in deine private Rentenversicherung ein, aber wenn es an der Zeit ist, deine Rente zu genießen, erhältst du weniger Geld als erhofft. Dieses Szenario ist bei vielen Versicherungen Realität. Das Herzstück dieser Angelegenheit ist der sogenannte Rentenfaktor.
Egal ob es um Riester-Renten, Basis-Renten, betriebliche Altersvorsorge oder reine Privatvorsorge geht, jede dieser Rentenversicherungen hat ihren eigenen Rentenfaktor. Dieser Wert bestimmt, wie viel Rente du am Ende aus deinem angesparten Vertragsguthaben erhältst, und er wird immer in Einheiten von 10.000 Euro angegeben.
Niedriger Rentenfaktor sorgt für weniger Geld
Um das Ganze verständlicher zu machen, hier ein Beispiel: Angenommen, du hast am Ende deiner Vertragslaufzeit 100.000 Euro angespart, egal ob in einem herkömmlichen oder fondsgebundenen Vertrag. Wenn dein Rentenfaktor bei 30 liegt, bekommst du in der Regel monatlich lebenslang 300 Euro Rente. Aber wenn dieser Faktor nur 20 beträgt, erhältst du deutlich weniger – nur 200 Euro im Monat. Interessanterweise bleibt dein Guthaben in beiden Fällen bei 100.000 Euro.
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Aber hier kommt die gute Nachricht: Das Landgericht Köln hat ein Urteil gefällt, das erhebliche Auswirkungen auf den Rentenfaktor und die generelle Vertragsgestaltung von Rentenversicherungen hat.
Rente: Dieses Urteil ist wegeweisend
Das Gericht hat entschieden, dass die Herabsetzung des garantierten Rentenfaktors in bestehenden Verträgen in vielen Fällen wahrscheinlich ungültig ist, da dies de facto einer Rentenkürzung gleichkommt. In einem konkreten Fall hatte der Versicherungsriese Zurich den Rentenfaktor in der Ansparphase eines fondsgebundenen Riester-Vertrags um satte 25 Prozent reduziert. Dieses Urteil ist bindend und hat das Potenzial, die Rentenlandschaft zu verändern.
Das Gericht hat auch klargestellt, dass Versicherungsunternehmen die Niedrigzinsphase allein nicht als Rechtfertigung für die Senkung der Rentenfaktoren heranziehen dürfen. In der Vergangenheit haben Versicherer diese Klausel genutzt, um die Rentenfaktoren in Tausenden von Verträgen zu senken. Es ist noch nicht klar, wie sich dieses Urteil auf andere Lebens- und Rentenversicherungsverträge auswirken wird, die nicht fondsgebunden sind.
So gehst du bei einer Kürzung vor!
Aber zumindest für fondsgebundene Rentenversicherungen gibt es jetzt einen Ausweg: Verbraucher können die Herabsetzung ihres Rentenfaktors rückwirkend angreifen. Wenn du betroffen bist, solltest du in Anlehnung an das Urteil verlangen, dass dein ursprünglich vereinbarter Rentenfaktor wieder in Kraft gesetzt wird.
Wenn deine Versicherung den garantierten Rentenfaktor gesenkt hat, gibt es verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Zuerst einmal solltest du deinen Vertrag und die Begründung für die Absenkung sorgfältig prüfen. Wenn dein Versicherer den Rentenfaktor aufgrund der Niedrigzinsphase, also schlechter Renditen am Kapitalmarkt, gekürzt hat, kannst du versuchen, dagegen vorzugehen.
Falls deine private Rente noch nicht ausgezahlt wird und du dich noch in der Ansparphase befindest, hast du das Recht, von deinem Versicherer zu verlangen, dass der ursprünglich garantierte Rentenfaktor wieder eingeführt wird.
Wenn du bereits Rentenzahlungen aus deiner privaten Rentenversicherung erhältst oder eine Einmalzahlung erhalten hast, die niedriger ausfällt als bei Vertragsabschluss aufgrund einer Senkung des Rentenfaktors, kannst du ebenfalls auf das Urteil verweisen und Nachzahlungen verlangen. Dies ist gemäß dem Gesetz rückwirkend für die letzten drei Jahre möglich, also bis einschließlich 2020 (§ 195 BGB).