Achtung, Rentner! Der Steuerbescheid für 2021 und 2022 hält eine teure Überraschung für viele bereit. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) teilt mit, dass das Finanzamt Steuern auf den Zuschlag zur gesetzlichen Rente berechnet, obwohl dieser seit dem 1. Januar 2021 rückwirkend steuerfrei ist.
Das Problem liegt darin, dass die Deutsche Rentenversicherung Anfang des Jahres die elektronischen Daten noch nicht korrekt an das Finanzamt übermitteln konnte. Der Grund: Die Steuerfreiheit wurde erst Ende des letzten Jahres mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen.
Rente: Versicherung und Finanzamt im Datenchaos
Aber keine Panik, die Rentenversicherung wird die falsch übermittelten Daten korrigieren. Allerdings belastet dies zunächst die Haushaltskasse der Menschen, die ohnehin schon wenig Rente erhalten. Damit den betroffenen Rentnerinnen und Rentnern keine Nachteile bei weiteren Sozialleistungen wie zum Beispiel dem Wohngeld entstehen, hat der BVL eine schnelle Klärung beim Bundesfinanzministerium der Finanzen gefordert. Die Korrekturen seitens der Rentenversicherung müssten so schnell wie möglich erfolgen, so der BVL.
Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erhalten etwa 1,1 Millionen Menschen den Grundrentenzuschlag zu ihrer gesetzlichen Rente. Diese Zuschläge sollen Langjährigen, die hart gearbeitet, wenig verdient, Kinder erzogen, Angehörige gepflegt und regelmäßig Rentenbeiträge gezahlt haben, eine existenzsichernde Rente ermöglichen. Kein Antrag ist erforderlich, die Deutsche Rentenversicherung ermittelt den Anspruch automatisch.
Rente: Bezugsmitteilung prüfen – Tipps für betroffene Rentner
Jetzt heißt es, den eigenen Rentenbescheid prüfen! Jedes Jahr übermittelt die Rentenversicherung automatisch die erhaltenen Bruttorenten für das letzte Jahr an das Finanzamt. In der sogenannten „Information über die Mitteilung an die Finanzverwaltung“, auch Rentenbezugsmitteilung genannt, steht, welche Beträge gemeldet wurden. „Diesen Beleg kann jede Rentnerin und jeder Rentner kostenlos bei der Rentenversicherung anfordern“, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer des BVL.
Wichtig: Wer den Grundrentenzuschlag für 2021 und/oder 2022 erhalten hat, sollte prüfen, ob der gemeldete Rentenbetrag fälschlicherweise auch den Grundrentenzuschlag beinhaltet. Die Rentenbezugsmitteilung ist korrekt, wenn der steuerfreie Zuschlag separat ausgewiesen wird. Erich Nöll empfiehlt, in der Steuererklärung ergänzende Angaben zu machen und darauf hinzuweisen, dass die Grundrentenzuschläge nicht versteuert werden sollten.
Rente: Ausgaben geltend machen
Obwohl das Finanzamt vorerst den falsch übermittelten Betrag versteuert hat, ist die Rentenversicherung verpflichtet, die falschen Daten zu korrigieren und erneut elektronisch zu melden. „Anschließend muss das Finanzamt den falschen Steuerbescheid ändern und die zu viel gezahlten Steuern erstatten“, so Nöll. Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid sei also nicht nötig.
Generell empfiehlt der BVL-Geschäftsführer auch Ruheständlern mit niedrigen Renten zu einer Steuererklärung. „Deshalb sollten Seniorinnen und Senioren in der Steuererklärung sämtliche Ausgaben absetzen, wie z.B. Spenden und Pflegepauschbeträge. Selbst dann, wenn ihr Einkommen so niedrig ist, dass sie gar keine Steuern zahlen müssen“.