Bürgerinnen und Bürger, die ihre Rente beziehen, fürchten um harte Zeiten: Die schwindelerregenden Preise für Strom und Gas drohen unbezahlbar zu werden.
Um dem entgegenzukommen, führt die Ampelregierung die Energiepauschale ein. Jetzt ist auch sicher, dass das Geld Pensionäre in NRW erreichen wird. Wann du damit rechnen kannst, erfährst du hier.
Rente: Finanzspritze noch vor Weihnachten
223.000 Pensionäre aus Nordrhein-Westfalen sollen noch vor Weihnachten 300 Euro als Energiepauschale bekommen. „Berechtigte erhalten eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, wenn ihnen am 1. Dezember 2022 ein Anspruch auf Versorgungsbezüge zugestanden hat“, heißt es in einem Antrag der Landtags-Fraktionen von CDU und Grüne am Dienstag (25.10.).
Der Wohnsitz der Pensionäre muss allerdings im Inland sein. Die Pauschale bleibt bei der Berechnung sonstiger Bezüge unberücksichtigt, betrifft also nicht die eigentliche Pension. Das gilt auch für die Rente, so wird die Pauschale nicht bei der Berechnung von Sozialleistungen berücksichtigt. Alle Bürger müssen die Energiepauschale jedoch versteuern. Noch in der kommenden Woche will der Landtag den Antrag zur Änderung des Besoldungsgesetzes debattieren und beschließen.
Rente: Energie-Bonus soll bei „hoher Inflation entlasten“
Der Sprecher für Haushalt und Finanzen der CDU-Fraktion, Olaf Lehne, sagte der „Rheinischen Post“: „Wir bringen dies jetzt auf den Weg, damit die Einmalzahlung von 300 Euro noch vor Weihnachten dort ankommt, wo sie benötigt wird.“ Der haushaltspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Simon Rock, meint: „Damit entlasten wir in Zeiten hoher Inflation und steigender Energiekosten die Pensionärinnen und Pensionäre des Landes.“
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Doppelzahlungen will man hierbei vermeiden: „Jeder Versorgungsempfänger soll eine Pauschale zur finanziellen Abmilderung der gestiegenen Energiekosten nur einmal erhalten“, so die Begründung. Wer neben der Pension auch Rente bezieht und daher die Pauschale von der Rentenversicherung erhält, soll sie vom Land nicht nochmal erhalten. Ähnliches gilt ebenso für Pensionäre, die nebenbei arbeiten und die Pauschale über ihren Arbeitgeber beziehen. Dann kann die Pauschale durch das Land später zurückgefordert werden.