Ein brandenburgischer Senior mit einem Ausweis aus dem Reich der Träume muss jetzt ohne Zahlungen seiner eigentlichen Rente auskommen. Hält er sich für einen Staatsbürger aus einem Paralleluniversum?
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Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden: Es sei durchaus nachvollziehbar, die Identität eines Zahlungsempfängers anhand eines Ausweispapiers eines tatsächlich existierenden Staates zu überprüfen. In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil erklärte das Gericht, dass Rentenleistungen persönliche Ansprüche seien und keineswegs bedingungslos ausgezahlt werden müssten. (AZ:. L 22 R 571/23 B ER)
Rente: Mann kriegt keine Auszahlung mehr – weil er in Fantasieland lebt
Der betroffene 65-Jährige aus dem malerischen Landkreis Dahme-Spreewald könnte die Rentenkasse wieder klingeln lassen, wenn er einfach ein gültiges Personaldokument vorlegt, so das Gericht. Doch der Mann hatte andere Pläne, wie unter anderem die dpa berichtet. Er wollte seine Rente ohne legitime Papiere und ohne Bankkonto in bar und ohne Gebühren ausgezahlt bekommen.
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Warum der ganze Zirkus? Der Rentner behauptet, kein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes zu sein, sondern vielmehr ein stolzer Staatsbürger des „Freistaats Preußen“. Mit einem dubiosen Schriftstück, das er von einer sogenannten „administrativen Regierung Freistaat Preußen“ erhalten hat und das den klangvollen Titel „Staatsangehörigkeitsausweis zur Benutzung im Inland“ trägt, versuchte der „Reichsbürger“ vergeblich, bei der örtlichen Sparkasse ein Basiskonto zu eröffnen.
Rentenauszahlung in bar? Fehlanzeige
Im Sommer lehnte die Meldebehörde außerdem ab, dem Rentner einen Personalausweis mit der Staatsangehörigkeit „Freistaat Preußen“ auszustellen. Daraufhin versuchte er, eine Barauszahlung seiner Rente zu beantragen. Doch ohne gültige Papiere bleibt diese Forderung unerfüllt.
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Bleibt die Frage: Wird der Rentner seine Reise aus dem Fantasieland zurück in die Realität antreten und die Papiere vorlegen, die er so hartnäckig verweigert? Oder wird er weiterhin in der Welt seiner eigenen Überzeugungen verharren und auf seine Rente verzichten müssen?