Während die Menschen auf den Straßen in teuren Parkas und schicken Boots von einem Laden in den nächsten huschen, um letzte Weihnachtseinkäufe zu tätigen, sitzt Gundula K. (Name wurde auf Wunsch geändert) in einer kargen Pizzeria und klagt an. Sie hat für das Gespräch in einer Großstadt am Rhein (NRW) mit dieser Redaktion ihren roten Leitz-Ordner mitgebracht, in dem sie alle ihre Rentenbescheide abgeheftet hat. Der aktuelle weist einen Betrag von 580,85 Euro in der Rente auf.
Ob in der Bewährungshilfe, in der Schwangeren-Betreuung oder als Bewerbertrainerin – die Diplom-Sozialpädagogin hat schon viele Jobs ausgeübt. Auf der faulen Haut lag sie nie. Doch es waren immer kleine Tätigkeiten oder Teilzeitjobs, die oft befristet waren. „Vollzeit kam nicht in Frage, dafür bin ich nicht belastbar genug“, sagt sie. Sie legt einen Arzt-Brief vor, der das bestätigt. Frau K. könne nur bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten, schreibt die Ärztin. Damals waren solche Stellen jedoch kaum zu finden, wie Frau K. ausführt.
Erziehungszeiten im Ausland werden nicht bei ihrer Rente angerechnet
Die Grundrente bekommt sie nicht, weil sie nicht auf die ausreichenden 33 Beitragsjahre kommt. „Ich habe sieben Jahre mit meinem Ex-Mann und meinen beiden Töchtern in Israel gelebt – diese Erziehungszeiten fallen beispielsweise unter den Tisch“, beklagt sich K. Denn die Zeiten der Kindererziehung im Ausland werden für eine spätere Rente in Deutschland nicht mitgezählt.
Frau K.: „Führt endlich die Mindestrente ein“
„Führt endlich die Mindestrente ein“, fordert sie von der Politik. „In den Niederlanden wird den Menschen um die 1200 Euro im Monat gezahlt. Wieso geht das nicht auch in Deutschland?“
Wenn eine Mindestrente nicht eingeführt werde, solle man zumindest flexibler Grundrentenzeiten sammeln können. Sie fragt: „Was macht das für einen Unterschied, wenn man zwischen 20 und 60 Jahren oder zwischen 30 und 70 Jahren Grundrentenzeiten sammelt?“. Ihr Vorschlag: Wenn ein Beitragsjahr für die Grundrente fehlt, dann soll man als Rentner (nach Erreichen der Regelaltersgrenze) dieses Beitragsjahr einzahlen können, um dann die Grundrente zu bekommen.
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Die Grundsicherung, die sie auf Bürgergeld-Niveau (563 Euro monatlich zuzüglich Wohnkosten und Krankenversicherung) heben würde, lehnt sie jedenfalls strikt ab. Sie findet, dass die Rente zum Leben reichen müsse und fügt hinzu: „Das Bürgergeld ist darauf angelehnt, dass es nur vorübergehend ist. Es soll lediglich die Existenz derer schützen, die wieder in Arbeit kommen. Die Grundsicherung für Rentner hingegen wäre ein dauerhafter Zustand. Ein Leben am Existenzminimum. Dass meine Rente trotz Studium nicht reicht, ist ein Skandal.“
In einem Jahr ist es dann soweit. Dann geht Frau K. in Rente. Noch arbeitet sie. Sie wird wohl auch weiterarbeiten müssen, weil das Geld zum Leben nicht reicht. „Traurig“, klagt sie, „dass ich genauso wenig Geld im Alter haben werde wie Leute, die nie gearbeitet haben.“