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Rente: Keine Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner – bringt das soziale Gerechtigkeit?

Ab Januar 2023 gibt es bei vorgezogenen Renten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Doch ist das soziale gerecht? Der Sozialverband VdK klärt auf.

Ab 2023 gibt es bei der verzogenen Rente keine Grenze mehr bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten.
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Wer neben der Rente noch arbeiten wollte oder musste, durfte das immer machen – allerdings gab es bislang immer bestimmte Hinzuverdienstgrenzen. Seit dem 1. Januar 2023 können vorgezogene Altersrenten unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden.

Frührentner dürfen also zum Jahreswechsel neben der Rente so viel Geld dazu verdienen, wie sie wollen. Doch bringt das auch für alle einen Vorteil? Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverband VdK, zieht Bilanz.

Rente: Kann ich wie bisher weiterarbeiten?

Bis Dezember 2022 lag die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei rund 46.000 Euro. Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bestätigt, können Rentner durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten ab 2023 „normal“ weiterarbeiten – unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens.

Mensch zwischen dem Beginn der Frührente und dem Eintritt in die Regelaltersrente können frei entscheiden, wie viel Geld sie dazuverdienen wollen. Sie müssen aber trotzdem Steuern und Sozialabgaben zahlen. Allerdings müssen Frührentner ab 2023 die Rentenversicherung nicht mehr über die Aufnahme einer Tätigkeit oder Änderungen beim Hinzuverdienst informieren.

Die Präsidentin des Sozialverband VdK, Verena Bentele, erklärte im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk, dass viele Menschen in Frührente gehen würden, weil sie nicht mehr arbeiten können. Hinzuverdienstmöglichkeiten würden da wenig bringen. Nach Ansicht Benteles sei es wichtiger, das Rentensystem ganz grundlegend umzustrukturieren, damit alle davon profitieren, die während ihres Erwerbslebens eingezahlt haben.

Dabei zielte sie vor allem auf Selbständige, Beamte und Politiker ab. Damit die Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus liege, müsse der Mindestlohn auf mindestens 14 Euro pro Stunde angehoben werden.

Änderung für Erwerbsminderungsrente

Auch für Menschen, die Erwerbsminderungsrente beziehen, gibt es seit diesem Jahr Änderungen. Hier liegt die neue Hinzuverdienstgrenze bei rund 35.650 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung bei rund 17.820 Euro.

Die VdK-Präsidentin begrüße zwar die Flexibilisierung der Hinzuverdienstmöglichkeiten, aber sie helfe bei den echten Problemen nicht. Denn: Ein Drittel der Rentner, die zusätzlich zu staatlichen Rentenzahlungen Geld verdienen, mache das, weil sie sich sonst ihren Lebensunterhalt nicht leisten könnten, meint Bentele.


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Die DRV teilt mit, dass trotz der erhöhten Hinzuverdienstgrenzen die Rentenversicherung über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und die Höhe des erzielten Hinzuverdienstes informiert werden müsse. Laut DRV gilt als Hinzuverdienst der Bruttoverdienst aus einer abhängigen Beschäftigung, der steuerliche Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit, vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge) sowie bestimmte Sozialleistungen. Wichtig: Dieser dürfe nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens erzielt werden – anderenfalls könne der Rentenanspruch entfallen.