Zeit für Hobbys, Enkelkinder oder Gartenarbeit – nach einem langen, anstrengenden Arbeitsleben freuen sich wohl viele auf den Ruhestand. Wer wann in Rente geht, ist dabei unterschiedlich und individuell.
So gibt es in Deutschland klare Regeln für das Renteneintrittsalter. Das Rentenalter ist ein verwirrendes Labyrinth aus Geburtsjahren, Arbeitsjahren und verschiedenen Ausnahmen.
Rente: Jahrgang 1964 hat das Nachsehen
Für diejenigen, die vor 1964 geboren wurden, gibt es einen kleinen Vorteil. Diese dürfen bereits vor Erreichen des 67. Lebensjahres in den Ruhestand treten, wenn sie nachweisen können, dass sie 45 Jahre lang gearbeitet haben.
++ Wenn die Rente nicht zum Leben reicht ++
Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, dass die Regelaltersgrenze ohne Abschläge bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird. Für diejenigen, die im Jahr 1947 geboren wurden, begann diese Anhebung bereits im Jahr 2023, und es wird jedes Jahr um einen Monat erhöht. Ab 2024 wird die Altersgrenze dann im Zwei-Monats-Rhythmus angehoben und für diejenigen, die ab 1964 geboren wurden, gilt schließlich die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Gerade der Jahrgang 1964 zieht hier also den Kürzeren.
Diese Ausnahmen gibt es
Aber es gibt Ausnahmen! Einige Altersrenten sind von dieser Anhebung ausgenommen, aber auch für sie gelten künftig höhere Eintrittsalter. Zum Beispiel wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben, vorausgesetzt, es liegt eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent vor.
Für diejenigen, die als „langjährig Versicherte“ gelten, die mindestens 45 Jahre lang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, gibt es eine Belohnung. Sie dürfen vor Vollendung des 67. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen. Hier zählen nicht nur die Jahre in einer beitragspflichtigen Beschäftigung, sondern auch Kindererziehungszeiten, Krankengeldbezug oder Wehr- und Zivilpflicht.
Bei vorzeitigen Eintritt musst du mit diesen Abzügen rechnen
Aber: Wer früher in Rente gehen möchten, ohne die genannten Voraussetzungen zu erfüllen, kann das natürlich tun – muss aber mit Abzügen rechnen.
Für diejenigen, die mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen können, greift die Rente für „langjährig Versicherte“. Ein Renteneintritt mit 63 Jahren ist möglich, jedoch wird pro Jahr des vorzeitigen Rentenbezugs eine Minderung von 3,6 Prozent von der Rente abgezogen. Dieser Abschlag kann insgesamt bis zu 14,4 Prozent betragen und bleibt lebenslang bestehen. Die Deutsche Rentenversicherung gibt den Tipp, dass dieser Abschlag durch zusätzliche Beitragszahlungen teilweise oder vollständig ausgeglichen werden kann, aber das lohnt sich nicht immer.
In dieser Welt des Renten-Roulettes ist es wichtig, die eigenen Karten gut zu spielen und die besten Entscheidungen zu treffen, um den wohlverdienten Ruhestand genießen zu können.