Streit um die Rente! Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) möchte für Arbeitnehmer Anreize schaffen, damit sie länger als bislang bis zum Eintritt in die Rente arbeiten: „Es gilt, den Anteil derer zu steigern, die wirklich bis zum Renteneintrittsalter arbeiten können.“
FDP-Vizechef Johannes Vogel begrüßt dagegen eine Flexibilisierung des Systems. „Ich bin überzeugt: Niemand muss den Menschen mehr vorschreiben, wann sie in Rente zu gehen haben – auch, weil die Lebensläufe immer unterschiedlicher werden. Aktuell wird das Rentenalter in Deutschland Schritt für Schritt angehoben. Wer früher in Rente geht, muss mit Abschlägen rechnen. So schaffst du es, mit 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen!
Rente: Altersgrenze wird auf 67 Jahre angehoben
Der Rentenbeginn kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Dieser wird von den persönlichen Rentenumständen, aber auch durch die Rentenreform von 2012 bestimmt. Klar ist laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) aber: „Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Diese Grenze gilt für Versicherte ab dem Jahrgang 1964 – auch nach 35 Beitragsjahren.
Insgesamt gibt es zwei Rentenarten: die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre) und die für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre). Nach dieser langen Versicherungszeit kann man grundsätzlich früher in Rente gehen, viele verstehen darunter auch noch „Rente mit 63“. Aber: Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben.
Rente: Das musst du tun, um mit 63 in den Ruhestand zu gehen!
Wer also 1964 oder später geboren wird, kann offiziell erst ab dem 67. Geburtstag in Rente gehen. Will man beispielsweise mit 63 Jahren aufhören zu arbeiten und hat 35 Beitragsjahre angespart, muss man dennoch mit Abzügen rechnen. „Sie können die Altersrente auch ab 63 vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen“, so die DRV.
Diese Abschläge können laut DRV aber durch zusätzliche Beitragszahlungen ausgeglichen werden. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet anhand eines Beispiels vor, wie das geht: „Michael K. will zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einer Rente von 1.000 Euro (brutto) würde sich seine Monatsrente um 7,2 Prozent beziehungsweise um 72 Euro verringern. Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung zum vollen Ausgleich des Abschlags würden derzeit in den alten Bundesländern etwa 17.527 Euro kosten.“
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Wenn du wissen willst, welchen Betrag du aufwenden musst, um die Abzüge auszugleichen, kannst du eine Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich der Rentenminderung bei der DRV beantragen.