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Rente: „Kleine Rentenrevolution“ – lass dir DIESEN Antrag nicht entgehen!

In der Regel braucht es für die Rente 45 Versicherungsjahre. Aber es kann sich durchaus lohnen, früher in die Rente zu gehen.

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Nach jahrelanger Arbeit geht es in die Rente. Für die Auszahlung muss in die Rentenkasse eingezahlt werden. In der Regel sind das 45 Beitragsjahre.

Andere brauchen dagegen weniger arbeiten und beantragen Frührente. In welchen Fällen sich ein Antrag besonders lohnt, erfährst du hier.

Rente: Antrag für Frührente lohnt sich

Seit Anfang dieses Jahres können Menschen vorzeitig die Frührente antreten. Diese kann beantragt werden, wenn mindestens fünf Jahre in die Rentenkassen eingezahlt und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet wurden. Das bringt einige Vorteile. Denn wer vorzeitig in Rente geht, kann ohne Rentenkürzung unbegrenzt dazuverdienen. Auch solle der Übergang von Erwerbstätigkeit in den Ruhestand flexibler gestaltet werden können.

Nun stellte das Verbrauchermagazin „Finanztest“ eine „kleine Rentenrevolution“ fest: „Wer auf 45 Versicherungsjahre kommt und das Mindestalter für die Frührente erreicht hat, sollte immer Frührente beantragen“, rät das Magazin. So sei das insgesamt verfügbare Einkommen deutlich höher.

Rente: Auch DANN lohnt sich Frührente

Aber auch nach 35 Versicherungsjahren könne sich die Frührente lohnen, selbst wenn die Versicherten gerne weiterarbeiten möchten. In diesem Fall gebe es zwar Abschläge, diese könnten insgesamt allerdings niedriger sein „als der Einkommensbooster“. Damit gemeint ist das weiter gezahlte Gehalt plus die bereits erhaltene Rente zu Beginn des Renteneintritts. Nach Modellrechnung der Finanztest-Experten sei der Vorteil erst nach 27 Jahren, im Alter von 90 Jahren, aufgebraucht.


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Trotzdem sei immer eine persönliche Beratung sinnvoll, auch weil die Modellrechnungen keine allgemeingültigen Aussagen zuließen. „In bestimmten Fällen kann sogar ein Teilzeitjob von 50 Prozent plus Frührente ähnlich attraktiv sein wie das Arbeiten in Vollzeit bis zur Regelaltersgrenze“, erklären die Experten.