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Rente: Gesetz bringt mehr Geld – vor allem SIE profitieren davon

Grund zur Freude. Rentner dürfen sich über einen Beschluss der Regierung freuen. Ab 2023 soll er in die Tat umgesetzt werden.

Rente
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Demografischer Wandel bringt Rentensystem in Gefahr - so wird Deutschland immer älter

Demografischer Wandel bringt Rentensystem in Gefahr

Wie in einem Entlastungspaket von der Ampelregierung um Olaf Scholz (64/SPD), Robert Habeck (53/Grüne) und Christian Lindner (43/FDP) beschlossen, kann sich DIESE Bevölkerungsgruppe auf neue Zuverdienst-Möglichkeiten neben der Rente freuen.

Frührentner durften bisher „nur“ bis zu 6300 Euro pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente für sie gekürzt wird. Diese Grenze wurde für die Jahre 2020 bis 2022 ausgesetzt. Aufgrund der Corona-Pandemie galt eine Sonderregelung, der zufolge Frührentner neben der Rente bis zu rund 46.000 Euro jährlich hinzuverdienen konnten.

Rente: DIESE Hinzuverdienstgrenze gilt ab 2023

Nun würde ab 2023 eigentlich wieder die alte Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro in Kraft treten. Tritt sie jedoch nicht. Wie das Kabinett in Meseberg beschlossen hat, gibt es eine neue Regelung.

Und zwar keine! Richtig gelesen. Ab Januar 2023 dürfen Ruheständler ab dem 63. Lebensjahr UNBEGRENZT Nebeneinkünfte haben. Das war bisher nur Rentenbeziehenden ab der sogenannten Regelaltersgrenze (je nach Geburtsjahrgang zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr) erlaubt.


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Doch warum die Gesetzesänderung? Durch die mit der Gesetzesänderung verbundene „Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand kann ein Beitrag geleistet werden, dem bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken“, heißt es im Gesetzentwurf zur Begründung der Regierungsinitiative. Gleichzeitig werde das „bestehende Recht vereinfacht und Bürokratie abgebaut, insbesondere bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung“.


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Auch Bezieher von Erwerbsminderungsrenten dürfen sich freuen. Wer die volle Erwerbsminderungsrente bezieht, darf bis zu 17.272,50 Euro ohne eine Rentenminderung hinzuverdienen. Für Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt der doppelte Wert (34.545 Euro).