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Rente: Mit 63 in den Ruhestand? So schaffst du es ohne Abzüge

Wer früher als vorgesehen in Rente gehen will, muss mit Abzügen rechnen. Mit diesem Trick schaffst du einen früheren Renteneintritt.

Wer früher als vorgesehen in den Ruhestand entschwinden will, muss mit Abzügen rechnen. Mit diesem Trick schaffst du einen früheren Renteneintritt.
u00a9 IMAGO/Michael Gstettenbauer

Frührente: Wer kann sie eigentlich beantragen?

Viele Menschen entscheiden sich dafür, früher in Rente zu gehen. Doch wer kann Frührente beantragen? Drei Dinge sind dabei entscheidend.

Wer wann in Deutschland in Rente geht, ist unterschiedlich geregelt. Für alle, die ab 1964 geboren sind, gilt: Ruhestand mit 67 Jahren. Für ältere Jahrgänge gelten gestaffelte Regelungen.

Allerdings gibt es eine Möglichkeit, mit 63 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand zu treten. Doch dies gilt nur für ältere Jahrgänge (1952 oder früher) und setzt eine Beitragszeit von 45 Jahren voraus. Doch ein bestimmtes Schlupfloch verschafft dir zusätzliche Beitragsjahre. Auch für jüngere Jahrgänge gibt es Optionen.

Maximal vier Jahre früher in Rente

Können Arbeitnehmer auch früher als vorgesehen in Rente gehen, beispielsweise mit 63? Das ist möglich, jedoch sind in der Regel Abschläge zu akzeptieren, die sich auf die monatliche Rentenzahlung auswirken. Diese Abschläge betragen 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Renteneintritts und können insgesamt bis zu 14,4 Prozent ausmachen.

Man kann also höchstens vier Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen. Aktuell zeichnet sich hierzulande ein Trend zur Frühverrentung ab. 68 Prozent der Arbeitnehmer aus der Babyboomer-Generation wollen mit spätestens 64 Jahren in Rente gehen, zeigt die repräsentative Studie „lidA – leben in der Arbeit“. Wer hingegen nach Erreichen der Altersgrenze weiterarbeitet, kann seine Rente sogar mit jedem weiteren Monat um 0,5 Prozent erhöhen.

Rente: So stockst du deine Beitragszeiten auf

Doch wie funktioniert eine frühere Rente ohne Abschläge? Wie „Business Insider“ berichtet, ist es möglich, zwei Jahre früher in Rente zu gehen, indem man in den letzten beiden Jahren vor Renteneintritt einen Minijob annimmt. Wichtig: Bei dieser geringfügigen Beschäftigung mit einer 520-Euro-Grenze darf man sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Trotz des überschaubaren Eigenbetrags von 3,6 Prozent werden einem laut „Business Insider“ die Beitragsjahre angerechnet. Denn um die Rente mit 63 ohne Abschläge zu erhalten, muss man mindestens 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Dazu zählen auch Anrechnungszeiten wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung. Und das gilt eben auch nur für bestimmte Jahrgänge.

Rente schon mit 65 Jahren

Jemand, der eigentlich mit 67 Jahren in Rente gehen müsste (Jahrgänge jünger als 1964), kann durch das Schlupfloch des Minijobs zwei Jahre früher, also mit 65 Jahren, aus dem Arbeitsleben ausscheiden.


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Es gibt jedoch einige Dinge zu beachten: Mit dem geringeren Einkommen aus dem Minijob in den letzten beiden Jahren sammelt man auch weniger Rentenpunkte. Später kann sich das negativ auf die Höhe der Rente auswirken. Allerdings besteht auch nach Renteneintritt die Möglichkeit, zusätzliches Einkommen zu erzielen, da die Hinzuverdienstgrenze seit Januar 2023 aufgehoben wurde.