Trotz des bisherigen Nichtraucherschutzgesetzes konnten Raucher dank einiger Schlupflöcher in vielen Gaststätten und Kneipen in NRW rauchen. Heute hat der Landtag jedoch verschärfte Regelungen zum Nichtraucherschutz beschlossen. Es gibt allerdings immer noch ein paar Ausnahmen, etwa bei „privaten und geschlossenen“ Gesellschaften.
Essen.
In Nordrhein-Westfalen gilt ab Mai 2013 ein umfassendes Rauchverbot in der Gastronomie. Der Düsseldorfer Landtag verabschiedete am Donnerstag ein neues Nichtraucherschutzgesetz, das bislang geltende Schlupflöcher stopft und Ausnahmen für Eckkneipen oder Raucherclubs beendet. In einer namentlichen Abstimmung votierten 124 Abgeordnete für das Gesetz, 101 Parlamentarier stimmten dagegen und 3 enthielten sich. Hier eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen.
Wo darf nicht mehr geraucht werden?
Bislang war Rauchen seit der Verabschiedung des Nichtraucherschutzgesetzes in NRW zum 1. Januar 2008 schon in öffentlichen Einrichtungen verboten. Dazu zählen beispielsweise Behörden, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Erziehungs-, Bildungs- und Sportstätten sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Flughäfen, Busse und Bahnen. Auch Gaststätten sollten rauchfreie Zonen sein – doch es gab jede Menge Ausnahmen, etwa abgetrennte Raucherräume oder so genannte Raucherclubs.
Mit den verschärften Bestimmungen ist mit diesen Schlupflöchern aber Schluss: Ab Mai ist das Rauchen nicht mehr in der Eckkneipe möglich, Raucherclubs oder Raucherräume wird es nicht mehr geben. Auch ist es künftig nicht mehr gestattet, in Festzelten und bei Brauchtumsveranstaltungen zu qualmen. Zudem ist das Rauchen nicht auf Spielplätzen, Schulhöfen oder in Hochschulen erlaubt.
Gibt es Ausnahmen?
Weiterhin darf in Gaststätten geraucht werden, wenn es sich um eine „private Feier mit einer echten geschlossenen Gesellschaft“ handelt – sofern der Wirt zustimmt. Ein Merkmal einer echten privaten Feier ist, dass sie mehrere Tage vorher geplant wurde. „Zusätzliche Bürokratie ist nicht geplant“, so ein Behördensprecher. Nicht unter diese Regelung sollen jedoch etwa Betriebs- und Vereinsfeiern in Gaststätten fallen – hier dürfen die Gäste künftig nicht rauchen. Weitere Ausnahmen vom Rauchverbot gelten bei Veranstaltungen unter freiem Himmel und beim Besuch eines Biergartens.
Gilt das Rauchverbot auch für die E-Zigarette?
Ja, denn das Gesetz ist nicht auf bestimmte Rauchwaren beschränkt. Es umfasst also auch Zigarren, Zigarillos, Pfeifen, Wasserpfeifen und die E-Zigarette – also die elektrische Zigarette. Dabei sei es von der Definition her egal, ob die E-Zigarette Rauch oder Dampf ausstoße, so das NRW-Ministerium für Gesundheit.
Was drohen für Strafen bei Zuwiderhandlungen?
Wer gegen das Rauchverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von fünf bis 2500 Euro rechnen. Bisher lag die Höchststrafe bei 1000 Euro.
Warum wird das Nichtraucherschutzgesetz verschärft?
Die rot-grüne Landesregierung will mit den strikteren Bestimmungen zum einen den gesundheitlichen Schutz von Nichtrauchern, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, verbessern. Zum anderen sollen auch die Schlupflöcher geschlossen werden, die zu „Wettbewerbsverzerrungen“ bei den Gaststätten geführt hätten. Daneben soll die Arbeit der Ordnungsbehörden erleichtert werden, da sie künftig nicht erst kontrollieren müssen, ob eine Ausnahmegenehmigung für das Rauchen vorliegt.
Es gibt allerdings auch Kritik an den neuen Regelungen: So bemängelte CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann die „staatliche Reglementierung und Bevormundung“. Er trete dafür ein, dass beispielsweise Schützenvereine selbst entscheiden dürften, ob in deren Festzelt geraucht werden dürfe. FDP-Fraktionschef Christian Lindner bezeichnete den Entwurf als „unverhältnismäßig“. Niemand wolle in einer Gesellschaft leben, in der Politiker „Bürger mit erhobenem Zeigefinger zu ihrem Glück zwingen wollen“. sagte Lindner. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) befürchtet ein „Kneipensterben“.
Wie sieht es in anderen Bundesländern und Staaten aus?
Da Rauchverbote und Nichtraucherschutzgesetze Ländersache sind, kann jedes Bundesland selbst über die Regelungen entscheiden. So hat beispielsweise Bayern die härtesten Gesetze, wenn es um Rauchverbote geht: Dort darf seit 2010 in keiner Gaststätte und in keinem Bierzelt mehr geraucht werden. Selbst an Deck der 34 Ausflugsdampfer auf den bayerischen Seen dürfen sich Ausflügler keine Zigarette mehr anstecken. Auch in vielen anderen Bundesländern herrschen schärfere Regelungen als bislang in NRW.
Daneben haben etliche Staaten bereits vor Jahren landesweite Bestimmungen zum Rauchverbot eingeführt: Etwa Großbritannien, Frankreich und Italien.