Das Rauchverbot kommt. Nun hat es auch die letzte Hürde, den NRW-Landtag in Düsseldorf, genommen. Die Regeln treten zum 1. Mai 2013 in Kraft. CDU: Das ist Bevormundung. Wer sich nicht ans Verbot hält, riskiert eine Geldbuße in Höhe von 2500 Euro.
Düsseldorf.
Am Ende des monatelangen Streits stimmten SPD und Grüne geschlossen für das rigorose Nichtraucherschutzgesetz. 18 der 99 SPD-Abgeordneten meldeten aber in einer persönlichen Erklärung Bedenken an, dass es keine Ausnahmen vom Rauchverbot in Eckkneipen und bei Brauchtumsfesten gibt. Die Proteste von SPD-Mitgliedern vor allem im Ruhrgebiet hatten offenbar Wirkung gezeigt.
In der hitzigen Debatte begründete Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne ) das strenge Rauchverbot mit Mängeln im bisherigen Gesetz. CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann sprach dagegen von „Bevormundung“ und einem „Angriff auf das Brauchtum“. Der FDP-Abgeordnete Joachim Stamp wetterte gegen das „neoasketische Weltbild“ der grünen Ministerin.
Die Schwerpunkte des neuen Gesetzes: Ab 1.Mai 2013 gilt ein Rauchverbot in:
- Gaststätten und Kneipen,
- Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
- Festzelten und bei Brauchtumsveranstaltungen wie Schützenfesten und Karnevalsfeiern,
- öffentlichen Einrichtungen der Kommunen (Kitas, Schulen etc.) und in Einkaufszentren.
Auch E-Zigaretten fallen unter das Rauchverbot. Allerdings sind dagegen mehrere Klagen vor Gericht anhängig.
Künftig darf auch bei Vereinsfeiern und Betriebsfesten in der Gastronomie nicht mehr gequalmt werden. Die einzige Ausnahme vom Rauchverbot gilt für „echte“ geschlossene, private Gesellschaften. Voraussetzung: Die Familienfeier muss in streng abgetrennten Räumen oder in der ganzen Gaststätte stattfinden. Notwendig ist eine personengebundene Einladung des Veranstalters, anderen Personen ist der Zutritt nicht gestattet.
Für die Kontrolle des Rauchverbots in Gaststätten sind künftig die Ordnungsämter zuständig. Bei Verstößen können gegen Wirte Bußgelder bis zu 2500 Euro verhängt werden.