- Lutz Bachmann ist wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt worden
- Gericht: Er hatte bei Facebook Flüchtlinge als „Gelumpe“, „Dreckspack“ und „Viehzeug“ beschimpft
- Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Dresden.
Der Gründer der fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung, Lutz Bachmann, ist wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt worden. Die Strafe setzt sich aus 120 Tagessätzen zu je 80 Euro zusammen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Dresdner Amtsgericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der 43-Jährige bei Facebook Flüchtlinge als „Gelumpe“, „Dreckspack“ und „Viehzeug“ beschimpft hatte. Bachmann selbst äußerte sich während der gesamten Verhandlung nicht, ließ die Vorwürfe durch seine Verteidigerin aber bestreiten. Er muss laut Urteil nun auch die Prozesskosten tragen.
Verteidigung kündigte Revision an
Richter Hans Hlavka ließ unter Verweis auf Zeugen keinen Zweifel daran, dass er Bachmann für den Autor der Facebook-Kommentare hält. Der Angeklagte könne sich dabei auch nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. „Wenn ein Gesetz verletzt wird, dann gibt es keine Meinungsfreiheit“, betonte der Richter. Bachmann habe Flüchtlinge in ihrer Menschenwürde herabgesetzt und dadurch den öffentlichen Frieden gestört.
Die Verteidigung kündigte Revision gegen das Urteil an. Auch die Staatsanwaltschaft will nun prüfen, ob sie gegen die Entscheidung Widerspruch einlegt, so der Dresdner Staatsanwalt Tobias Uhlemann. Bachmann habe Flüchtlinge beschimpft und sie mit Tieren gleichgestellt. Das verletze die Menschenwürde. Zudem habe er zum Hass gegen Flüchtlinge aufgestachelt.
Anklage forderte sieben Monate Haft
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor in ihrem Plädoyer sieben Monate Freiheitsentzug gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Verhandlung habe „nicht ansatzweise nachgewiesen“, dass Bachmann die Postings selbst verfasst habe, sagte Verteidigerin Katja Reichel. Der Prozess hatte am 19. April unter großem öffentlichen Interesse begonnen.
Bachmann stand in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen anderer Delikte vor Gericht, etwa wegen Diebstahl und Drogenhandel. Eine letzte Bewährungsstrafe war im Oktober 2015 ausgelaufen. (epd/dpa)