Nordrhein-Westfalen geht gegen Sex-Werbung an Autobahnraststätten vor. Doch die Behörden haben nur sehr begrenzte Möglichkeiten, wirklich durchzugreifen.
Düsseldorf.
„Immer wieder werden Kleintransporter oder Busse rundum mit Werbung beklebt und in Parkbuchten und auf Parkplätzen abgestellt, wo sie von den übrigen Verkehrsteilnehmern schnell gesehen werden können“, sagte ein Sprecher von NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) zur WAZ. Vor allem Saunaclubs und andere einschlägige Etablissements nutzen offenbar den Blickfang an der Leitplanke. Spediteure klagen, dass wertvoller Parkraum oft über Wochen blockiert werde.
Unerwünschte Werbefahrzeuge seien noch ein überwiegend örtlich begrenztes Problem im Regierungsbezirk Düsseldorf, erklärte das Verkehrsministerium. Doch hier bestehe bereits eine enge Zusammenarbeit zwischen der Autobahnpolizei, der Bezirksregierung und dem landeseigenen Betrieb „Straßen NRW“. Immer wieder würden Dauerparker von der Polizei oder den Autobahnmeistereien notiert, so das Verkehrsministerium.
Parkverbote nur schwer durchzusetzen
Parkverbote sind allerdings nur schwer durchzusetzen. Bundesfernstraßengesetz und Straßenverkehrsordnung gäben wenig Ansatzpunkte, „gegen diese Form des Parkens vorzugehen“, räumt Groscheks Sprecher ein. Bußgelder könnten nur verhängt werden, wenn die mobile Werbung nicht ordnungsgemäß abgestellt werde.
Das Oberverwaltungsgericht Düsseldorf habe überdies die Möglichkeit eröffnet, ein offenkundig vorwiegend zu Werbezwecken abgestelltes Fahrzeug als ungenehmigte straßenrechtliche Sondernutzung zu betrachten. Der Nachweis im Einzelfall bleibe jedoch schwierig.
NRW auf Lkw-Parkplätze angewiesen
Nordrhein-Westfalen ist auf jeden einzelnen der landesweit 6000 Lkw-Parkplätze angewiesen. Der zunehmende Speditionsverkehr und verschärfte EU-Sozialvorschriften für Lenk- und Ruhezeiten führen immer häufiger dazu, dass Rastanlagen völlig überfüllt sind. Rund 240 zusätzliche Lkw-Stellplätze sollen im Laufe des Jahres in NRW in Bau gehen.
Das Problem der Werbefahrzeuge und -anhänger hatte zuletzt auch in den Kommunen immer wieder für Ärger gesorgt. Nicht nur Rotlicht-Betriebe nutzen mittlerweile die Reklame am Wegesrand, sondern zunehmend auch Handwerksbetriebe oder Einzelhändler.
Die Stadtverwaltungen beklagen einen Verlust an öffentlichem Parkraum – und an Einnahmen.