- Mit der NRW-Verfassungsreform kommt auch ein neuer Amtseid für Minister.
Statt dem deutschen Volk sollen sie sich dem Land NRW verpflichten.
Die alte Eidesformel schließt viele Migranten aus.
Düsseldorf.
„Ich schwöre, dass ich meine ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widme“: Neue NRW-Minister verpflichten sich bei ihrer Vereidigung explizit dem deutschen Volk. Das war SPD und Grünen schon lange ein Dorn im Auge. Denn was ist mit Landesbewohnern, die keine deutschen Staatsbürger sind – und demnach nicht zum Volk gehören?
Opposition sah keinen Grund für Änderung
Jetzt hat sich die Verfassungskommission zu einer diskriminierungsfreien Eidesformel durchgerungen. Statt dem „Wohle des deutschen Volkes“ zu dienen, sollen sich neue Kabinettsmitglieder bald dem „Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen“ verpflichten.
Für Grünen-Fraktionsvize Stefan Engstfeld ist die Änderung der Eidesformel ein wichtiges integrationspolitisches Signal: „Dass die Mitglieder der Landesregierung in Zukunft schwören, ihre ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen zu widmen, spiegelt nur die gesellschaftliche Realität in unserem Bundesland wider, das wie kaum ein anderes von Einwanderung geprägt ist – gerade auch im Ruhrgebiet.“
Schon 2013 war die Idee aufgekeimt. Damals scheiterte der Vorstoß von SPD und Grünen aber an der Opposition: CDU und FDP sahen keinen Sinn darin. Eine Verfassungsänderung braucht aber eine Zweidrittel-Mehrheit.
NRW und Schleswig-Holstein verweisen auf „deutsches Volk“
Am Ende stand der kritisierte Amtseid auf der Agenda der Verfassungskommission. Die 19 Abgeordneten haben zwei Jahre lang Änderungsvorschläge zum dritten Teil (ab Artikel 30) der 60 Jahre alten NRW-Verfassung erarbeitet. Am 27. Juni war das Paket geschnürt – mit dem Abschlussbericht endet die Arbeit der Kommission. Jetzt muss der Landtag die Verfassungsänderungen absegnen. Eine Entscheidung fällt wahrscheinlich im Spätsommer.
In anderen Bundesländern steht das deutsche Volk ohnehin nicht (mehr) im Amtseid. Oft heißt es nur zum Wohle „des Volkes“, „des Volkes und des Landes“ oder „der Menschen des Landes Brandenburg“. Nur in Schleswig-Holstein steht noch explizit „des deutschen Volkes“ in der Landesverfassung.
Diesen Amtseid müssen Minister und Beamte in NRW schwören:
Das sind die beiden Eide, die Minister und andere Beamte in Nordrhein-Westfalen leisten müsse:
Artikel 53 der NRW-Verfassung:
- Die Mitglieder der Landesregierung leisten beim Amtsantritt vor dem Landtag folgenden Amtseid:
- „Ich schwöre, daß ich meine ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
Artikel 80 der NRW-Verfassung:
- Die Beamten und sonstigen Verwaltungsangehörigen sind Diener des ganzen Volkes, nicht einer Partei oder sonstigen Gruppe. Sie haben ihr Amt und ihre Aufgaben unparteiisch und ohne Rücksicht auf die Person nur nach sachlichen Gesichtspunkten wahrzunehmen. Jeder Beamte leistet folgenden Amtseid:
- „Ich schwöre, daß ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
Der Amtseid für die Vereidigung von Landesbeamten ist von der Verfassungsreform nicht betroffen.